Diskussion:Formwechsel
Das Umwandlungsgesetz regelt zwar den Rechtsformwechsel, aber nicht - wie angegeben - umfassend, denn es gibt noch den identitätswahrenden Rechtsformwechsel kraft Gesetzes. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn eine GbR im Laufe ihrer Existenz ein Handelsgewerbe aufnimmt oder betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dann handelt es sich, ob die Gesellschafter dies wollen oder nicht, um eine OHG. Auch der Fall der sog. Anwachsung ist ein Fall eines identitätswahrenden Rechtsformwechsels, denn mit Ausscheiden des einzigen Komplementärs wächst den Kommanditisten dessen Gesellschaftsanteil zu und die Gesellschaft ist dann, so sie denn ihr Handelsgewerbe weiter betreibt, automatisch eine OHG, ohne dass es eines Rechtsaktes im Sinne des UmwG bedarf. -- Just E Fire 15:35, 26. Jul. 2007 (CEST)