Diskussion:Frankfurter Reichsverfassung

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Der Artikel sollte so nicht stehen bleiben. Es gibt bereits einen Artikel Paulskirchenverfassung. Das ist die übliche Bezeichnung. Eine Frankfurter Reichsverfassung gibt es nicht, da es 1849 kein Reich gab. Es kann daher auch keine Verkündung als Reichsgesetz gegeben haben. Der Verfassungsentwurf enthielt aich keine allg. Wehrpflicht usw. Was an dem Artikel richtig ist, sollte in Paulskirchenverfassung eingefügt werden, soweit nicht schon vorhanden. Dann sollte das ungebräuchliche Stichwort gelöscht werden, meine ich. --Mw 12:18, 1. Apr 2004 (CEST)

Ob die Bezeichnung Frankfurter Reichsverfassung vertretbar ist oder nicht, kann ich leider nicht kompetent beurteilen. An dem Begriff Reichsverfassung selbst störe ich mich jedenfalls nicht, selbst wenn es zu diesem Zeitpunkt kein Reich gab, da es sich ja um die Verfassung eines zu schaffenden Staatengebildes handelt, und da auch ein Reichstag vorgesehen war halte ich auch Reichsverfassung nicht ganz abwegig. Sollte diese Bennenung jedoch wirklich unüblich sein, so bin ich auch für Artikellöschung. Bis dahin setze ich mal eine Weiterleitung auf Paulskirchenverfassung, da die Artikeldoppelung (nach nunmehr so langer Zeit) auf jeden Fall beseitigt werden sollte, unabhängig von der Artikelbenennung. --SteffenB 00:26, 21. Nov 2004 (CET)