Diskussion:Free Sheet Music

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Musicologus in Abschnitt Digitalen Noten direkt vom Bildschirm
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Bewertung?? wird das jetzt NPOV 3.0?

Problem[Quelltext bearbeiten]

Als Kleinverleger möchte ich mich an dieser Stelle auch einmal kurz zu Wort melden. Für mich hat der Artikel über die Free-Sheet-Music-Bewegung eine etwas musikverlagsfeindliche Tendenz. Sätze wie "Musikverlage akzeptieren in der Regel den Eintritt der Gemeinfreiheit nicht, sondern versuchen, die bisherigen Einkunftsmöglichkeiten beizubehalten, indem sie das Kopieren gemeinfreier Noten nach Möglichkeit zurückdrängen." finde ich sehr problematisch. Natürlich ist es für die vielen Musiker sehr schön, Noten möglichst kostenlos irgendwo kopieren zu können und da beruft man sich gerne immer wieder darauf, dass Notenstichbilder, die älter als 50 Jahre sind keinen Schutz mehr geniessen. Aber sollte man sich nicht einmal Gedanken darüber machen, was das alles so mit sich bringt? Eine Ausgabe zu erstellen kostet in der Regel viel Zeit und dadurch viel Geld. Es ist nicht damit getan, einfach die Noten in den Computer einzutippen. Bei nachgelassenen Werken - und um die geht es ja hier hauptsächlich - muss man sich in Form von Editionsrichtlinien Gedanken machen, wie ein Stück zu übertragen ist, man muss Abweichungen vom Notentext kenntlich machen u.s.w. Natürlich ist das einem Grossteil der Hobbyeditoren, die ihre teilweise formal sehr unansehnlichen Machwerke kostenlos im Internet anbieten relativ egal. Aber genau darin besteht die Gefahr! Noten, die einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung bedürfen, werden in einer ihnen unangemessenen Form wiedergegeben. Und das darf es jawohl nicht sein. Meiner Meinung nach - und das war auch meine Meinung bevor ich in das Musikverlagsgeschäft eingestiegen bin - sollten Musikverlage die Rechte an ihren Noten immer behalten und selbst bestimmen dürfen, ob man diese kopieren darf oder nicht. Auch wenn vielleicht der eigentliche Notensatz keine ausreichende Schöpfungshöhe nach dem Urheberrechtsgesetz aufweist, so trifft dies doch auf die Edition an sich zu (und nur um die geht es hier eigentlich - der Notensatz darf in diesem Zusammenhang niemals losgelöst von der Edition betrachtet werden). Und die 25-jährige Schutzfrist, die der deutsche Gesetzgeber den Verlegern von wissenschaftlichen Ausgaben an die Hand gibt, ist ja nicht wirklich ausreichend. Gerade wissenschaftliche Ausgaben seltener Werke finden ihren Absatz nicht sofort, sondern meist erst viel später. Und dann wird ein Verleger also auch noch dafür gestraft, dass er den Mut hat, einen wichtigen Teil unseres kulturelles Erbes, der sich abseits der bereits ausgetretenen Pfade befindet, zu publizieren, indem nach 25 Jahren von jedem munter drauf los kopiert werden darf? Also geht's eigentlich noch? Ist es in Deutschland tatsächlich so, dass es nur noch darum geht alles billiger und wenn möglich sogar umsonst zu bekommen? Qualität hat ihren Preis, das ist auch bei Noten so und wer Noten grosser oder kleiner Verlage einfach so kopiert, der hat es einfach nicht verstanden! --Stawiarski 15:18, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Lieber Cosimo, ich denke die von von Hobbysetzern getippten Noten werden wohl ausschließlich von Amateuren gespielt. Oder kennst du Profis, die solche Noten benutzen? Ich nicht. Die Amateure brauchen billiges Spielmaterial, denen sie dann noch massenhafte Acciacaturen (unfreiwillige) hinzufügen. Da passt eines zum anderen. Ich ärgere mich manchmal, wenn irgendein wohlhabener Amateurmusiker ohne jede Begabung auf einer wunderbaren alten Meistergeige spielt, während ein armer Profi irgendein Dutzendinstrument bedient. Jedem das Seine. Als musikwissenschftlich interessierter Mensch mißtraue ich allen gedruckten Notenausgaben. Ich will die Quellen sehen. Im Zeitalter der Fotokopiere und digitalisierten Bibliotheksbestände _die_ Ausgabe. Geld verdienen kann man mit Noten sowieso nicht mehr. Coppenrath ist jetzt von Carus übernommen worden. So ist das Leben. Gratulation übrigens zur überstandenen Löschdiskussion! Jetzt biste richtig drin. Den Kleinverleger täte ich hier verschweigen. Nicht, dass hier jemand die Löschdiskussion neu aufrollt (neue Argumente). Gruss -- Musicologus 15:28, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ja, ich kann auch Deine Einwände sehr gut verstehen, lieber Musicologus. Und... ja, mit diesen hobbygetippten Ausgaben müssen auch wir uns herumschlagen. Schon mehrmals haben mir Arbeitgeber Noten geschickt, die offenkundig aus dem Internet stammten und mit denen man beim besten Willen einfach nichts anfangen kann. Gerade vor ein paar Wochen habe ich in einem Konzert "Herr, wenn ich nur Dich habe" von Buxtehude gespielt. Die Noten stammten, wie ich erfahren habe, aus irgend einem grossen Free-Sheet-Music-Projekt und sie waren durchsetzt von Fehlern. Es ist so zeitraubend, diese Dinge zu korrigieren und man weiss nie, was nicht noch alles beim Abschreiben verkehrt gemacht wurde. Aber – und da kommen wir ja zum Punkt – es gibt ja keinen Verlag, der ein solches Stück dann in einer Einzelausgabe herausgibt, wenn es doch ohnehin meist aus dem Internet gezogen wird. Diese ganze Sache ist dadurch nicht nur in gewisser Weise geschäftsschädigend für manche Verlage, sondern verhindert oder zumindest erschwert auch noch Neueditionen. Und das finde ich nicht richtig. Für uns und unsere Edition Musica Poetica ist das egal. Unser Repertoire ist wirklich sehr speziell und wir edieren nicht, weil wir reich werden wollen, sondern uns geht es allein um die Verfügbarmachung seltener Musik in Ausgaben, bei denen man eben nicht mehr die Quellen befragen muss, da die Lesart derselben eben zweifelsfrei aus der Edition hervorgeht. Aber was machen sich am Profit orientierende Verlage? Und ist es nicht irgendwo auch Diebstahl – so rein vom Gefühl her – Ausgaben, die ein Musikwissenschaftler im Auftrag eines Verlags erstellt hat und die vom Verlag bei einem Stecher in Druck gegeben wurden, einfach so zu kopieren? Ausgaben, die man möglicherweise vorher nicht einmal gekauft hat! Ich finde das auch rein gefühlsmässig – Hobbymusiker hin oder her – nicht in Ordnung. Ach ja... und zum Kleinverleger: Das war natürlich nur auf die momentane Unternehmensgrösse bezogen. Aber wir haben grosse Pläne, die zwar – um den Bezug herzustellen – vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen nicht wirklich erfolgversprechend sind, die aber einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung unseres musikalischen Erbes leisten – und darauf kommt es ja schliesslich an.
Liebe Grüsse -- Stawiarski 21:52, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wahrscheinlich entstammt die oben erwähnte Buxtehudekantate (BuxWV 39) dem Werner Icking Music Archive (WIMAs Buxtehudeverzeichnis), dessen Schriftleiter ich bin seit 2001. Einige WIMA-Ausgaben sind tatsächlich wissenschaftlichen Charakters, hierunter jedoch nicht die Buxtehudekantaten. Nicht desto weniger liegt es mir am Herzen, daß alle WIMA-Ausgaben von möglichst hoher Qualität sind, d.h. daß fehler gemeldet und korrigiert werden. Dazu eignet sich besonders diese Art von Veröffentlichung: bei alle Ausgaben gibt es ein Link an die Email-Adresse des Herausgebers, die für Fehlermeldungen benutz werden kann. Wie es aus WIMAs Liste von Korrektionen und Verbesserungen hervorgeht, werden erneuerte Ausgaben häufig veröffentlicht. Stawiarski, bitte deine Fehlerbeobachtungen in BuxWV 39 (oder 38?) an den Herausgeber oder mich melden. Dann werden die Fehler behoben. Mit freundlichen Grüßen aus Aarhus, Dänemark --Reccmo 18:26, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Was die Qualität mancher Free-Sheeter angeht: tatsächlich grottenschlecht. Aber einige Ausgaben, die sind besser als die Verlage XY. Mir sind da schon hanebüchene Fehler in Verlagsnoten begegnet, die jede darauf unvorbereitete Probe in einem Desaster enden läßt. Und die Blätter werden munter weiter angeboten. Sei bitte objektiv. Immerhin, die Editionen von xyz haben in den letzten 20 Jahren erheblich an Qualität gewonnen. Die freien Noten sind teilweise noch aus der Steinzeit der digitalen Notensetzerei. Die Programme waren mäßig und die begrenzte Datenmenge machte scharfe PDFs fast unmöglich. Da schwirren noch einige Dinosaurier durch das Netz. Ich denke, so nach und nach werden Updates kommen. Wenn es um das Geschäft der Verlage geht, dürftest du hier in WP auch nichts veröffentlichen, denn WP ist für die auf Nachschlagewerke spezialisierten Verlage eine grauenhafte Konkurrenz. Und: Konkurrenz belebt das Geschäft. Ein renommierter Musikverlag kann sich jetzt keine Nachlässigkeit mehr leisten. Die MÜSSEN auf Qualität setzen. Also hat die frei Konkurrenz einen positiven Einfluß auf das Musikwesen. Und wo siehst du "Gefahr"? Musizierende Menschen sind nie gefährlich. Außer vielleicht für das Gehör, wenn zu laut gespielt wird. Was den Diebstahl betrifft: Die Verlage und Herausgeber haben die Musik nicht komponiert. Die alte Musik gehört der Menschheit. Heißt nicht eine Denkmalreihe: "Das Erbe der Musik"? Free-Sheet macht den Erben ihr Erbe frei zugänglich. Ich warte darauf, daß die Bibliotheken da nachziehen und digitalisierte Handschriften frei im Netz anbieten. Wenn ich Bundeskanzler wäre... Gruss-- Musicologus 22:46, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ok, möglicherweise sind mir noch keine gut gesetzten Noten, wie Du sie beschreibst untergekommen und ich stimme Dir zu, dass manche bekannten Verlage auch sehr fehlerhafte Ausgaben anbieten, darunter habe ich auch schon leiden müssen. Und natürlich hast Du Recht. Die Musik, um die es hier geht ist gemeinfrei und das ist gut so. Aber auch ich muss ehrlich sagen, dass es mir ein wenig unangenehm aufstiesse, wenn jemand in 25 Jahren einfach so meine Editionen abtippen würde – möglicherweise ohne mich zu fragen. Immerhin steckt da ein Haufen Arbeit drin. Ein Erbe verpflichtet auch zum sorgsamen Umgang mit demselben! Und richtig Musicologus: Das Erbe soll den Erben frei zugänglich gemacht werden und es wäre toll, wenn das mit den Bibliotheken alles etwas schneller ginge. Dann könnte jeder seine eigene Ausgabe machen und das wäre super. Aber bereits bestehende Ausgaben – das unterstreiche ich nochmals – sollten meiner Meinung nach weder durch Fotokopieren noch durch Abschreiben vervielfältigt werden. Denn in die hat mal jemand viel Zeit und Geld gesteckt. Überleg doch mal: Diese so sorgfältig in Leinen eingebundenen Ausgaben des Erbe Deutscher Musik oder der Denkmäler Deutscher Tonkunst waren in der Herstellung so wahnsinnig teuer und das war und ist wirtschaftlich gesehen bestimmt kein Erfolg. Aber diese Ausgaben machen unser Erbe erst zugänglich und da kann man doch erwarten, dass man auch mit den Editionen respektvoll umgeht, oder? Also Gemeinfreiheit für nachgelassene Musik: auf jeden Fall, für Noten jedoch: halte ich für sehr problematisch. Viele Grüsse aus Basel -- Stawiarski 23:51, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Aktenzeichen BGH-Urteil[Quelltext bearbeiten]

Das BGH-Urteil (Peters-Urteil) war hier mit dem falschem Aktenzeichen AZ I ZR 98/94 genannt, ich habe das korrigiert. Das Aktenzeichen konnte schon deswegen nicht stimmen, weil die letzten Ziffern immer die Jahreszahl angeben: Das Urteil erging 1986, es kann also nicht das Aktenzeichen "... /94" tragen, korrekt ist "... /84". Gestritten hatte sich damals die Belwin Mills Music Corporation mit der Edition Peters. Eine Kopie des Urteils kann von jedem Bundesbürger unter dem korrekten Aktenzeichen AZ I ZR 98/84 beim BGH angefordert werden. In einem Artikel der "Zeit" kann man nachlesen, worum es ging: http://www.zeit.de/1986/45/noete-mit-noten -- Kernbeißer 23:32, 21. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Rechtliche Situation - Theoriefindung?[Quelltext bearbeiten]

"Der von interessierter Seite (siehe Rechtsschutz von Schriftzeichen) in die Welt gesetzte Umkehrschluss, jüngere Noten seien geschützt, verkennt die Eigenart des Wettbewerbsrechts. Ein nicht-kommerzielles Projekt steht außerdem nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu Notenverlagen." -- WP:TF? Oder gibt's dafür Nachweise? --Dagonet (Diskussion) 18:17, 3. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Den Teil "Ein nicht-kommerzielles Projekt ... nicht im Wettbewerbsverhältnis ..." lösche ich. Ohne Nachweis ist dies eine kaum haltbare rechtliche Aussage. -- Hb ->Post 08:55, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Was mich eher stört, ist die Behauptung: „Musikverlage akzeptieren in der Regel den Eintritt der Gemeinfreiheit nicht“. Plausibel, aber eine nicht belegte Unterstellung. Das würde ich herausnehmen.

Digitalen Noten direkt vom Bildschirm[Quelltext bearbeiten]

Was in den Artikel noch könnte, das wäre die Erwähnung der Nutzung von digitalen Noten direkt vom Bildschirm. Da scheint eine kleine Revolution stattgefunden zu haben. Da werden vom Handel Notenständer für Tablets und Fußschalter zum Umblättern angeboten. Inzwischen spielt schon das erste Profiorchester digital [1]).--Musicologus (Diskussion) 11:05, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten