Diskussion:Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Chrischerf in Abschnitt Immernoch in Kraft?
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Immernoch in Kraft?[Quelltext bearbeiten]

freie Benutzung des Grund und Bodens für eine deutsche Kohlestation in der Vavaʻu-Inselgruppe, unbeschadet der tongaischen Hoheitsrechte (Artikel 5) Reisefreiheit und Freizügigkeit (Artikel 6)

Zu diesen Beiden Punkten eine Fragen... Gibt es die Kohlestation immernoch? Also besitzt6 Deutschland dieses Recht noch und macht davon Gebrauch? Und die Reisefreiheit? Dürfen wir also einfach so nach Tonga reisen? Ohne Visum etc.? -79.246.90.142 (11:35, 8. Okt. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Das Auswärtige Amt schreibt Folgendes: „Am 1. November 1876 schloss das deutsche Kaiserreich einen Freundschaftsvertrag mit Tonga ab, der am 1. Juni 1977 erneuert wurde“. Ich nehme an, dass eine Erneuerung durchaus eine Anpassung bzw. Aktualisierung beinhalten kann. Das war sicherlich auch ein Grund für die Erneuerung. Es wäre aufschlussreich, den heutigen Vertragstext zu lesen. --Chrischerf 17:18, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Habe einen Link zum Vertrag von 1977 eingefügt. Wie zu erwarten, ist darin keine Kohlestation mehr erwähnt. ;-) --Chrischerf (Diskussion) 12:33, 21. Jun. 2015 (CEST)Beantworten