Diskussion:Friedenszins

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Kador5000 in Abschnitt Entstehungsgeschichte
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Die ökonomischen Effekte des Friedenzinses sind ein faszinierendes Gebiet, das noch weiterer Darstellung bedürfte. Beispielsweise konnte so das pauperisierte Großbürgertum durch Untervermietung von Teilen großer Wohnungen Einkommen erzielen (die typische untervermietende Hofratswitwe), es kam zum heftig bekämpften aber unvermeidbaren "Ablösewucher" bei den raren Neuvermietungen von Altwohnungen, und die Interessenkoalition von Sozialdemokratie ("Die Wohnung ist keine Ware!") und mietergeschütztem Kleinhandel und -gewerbe hielt die Regelung über Jahrzehnte aufrecht. Durch ihre billigen Altmietverträge konnten sich auch altväterische Firmen mit geringen Umsätzen in Innenstadtlagen halten - sie profitierten von einer Lagerente. Ähnliche Effekte einer teilweise durchaaus liebenswürdigen "Versteinerung" städtischer Strukturen gab es auch in anderen europäischen Staaten mit vergleichbaren Regelungen (beispielsweise in Frankreich). Im Endeffekt setzten sich freilich allerorts marktwirtschaftlichere Regelungen durch - nicht zuletzt deshalb, weil die Rationierung knapper Güter über den Preis in normalen Zeiten als transparenter und akzeptabler gilt als jene durch behördliche Zuteilung oder familiäre und parteimäßige "gute Beziehungen". Im Kriegs- und Katastrophenfall, also Beispielen extremer Knappheitssiituationen mit ausgeprägtem Verkäufermarkt werden daggen Regelungen wie der Friedenszins als sozial gerecht präferiert. Robert Schediwy 19:27, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Kriegsbedingte Überbelegung[Quelltext bearbeiten]

Warum eigentlich? Die Frontlinien verliefen nahe den Staatsgrenzen, und Bombenkrieg gab es auch noch nicht. --20% 23:38, 21. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Entstehungsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel suggeriert hinsichtlich der Entstehung einen falschen Eindruck. Die Friedenskrone wurde nicht mit den Mieterschutzverordnungen im 1. Weltkrieg eingeführt, sondern tatsächlich erst 1922 mit dem Mietengesetz (§ 2 MG). Die Mieterschutzverordnungen des ersten Weltkrieges bezogen sich in erster Linie auf die Beschränkung von Mietzinserhöhungen, der Einführung eines Kündigungsschutzes, und der Schaffung von Mietämtern. Die Möglichkeit Friedenskronenzinse anzuheben bestand bereits ab 1982. (durch Einführung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge § 45 MRG, die ab 2000 als Hauptmietzinse bezeichnet wurden) --Kador5000 (Diskussion) 11:00, 3. Jan. 2013 (CET)--188.20.225.218 17:13, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten