Diskussion:Fußpflege

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2001:16B8:2248:7300:C91A:D150:49FC:4EAA in Abschnitt Kosmetisch vs. Medizinisch
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Es fehlt der Hinweis, dass die Fußpflege bisher alleinige Bezeichnung von sowohl medizinischer Fußpflege als auch Pediküre war und bis heute einige Fußpflegen auch medizinische Fußpflege anbieten. Die Beschränkung auf Pediküre wie im Artikel beschrieben ist nicht ausreichend und wird dem derzeitigen tatsächlichen Bild am Markt nicht gerecht. (nicht signierter Beitrag von 217.146.137.18 (Diskussion) 18:18, 28. Nov. 2006‎)

Lediglich der Name "medizinischer Fußpfleger/medizinische Fußpflegerin" darf, seit es das Podologengesetz gibt, nicht mehr benutzt werden, wenn man keine zweijährige Ausbildung nachweisen kann, die Ausübung ist jedoch erlaubt. Auch ist es für Fußpflegen durchaus üblich, mit Krankenkassen Einzelverträge für Diabetiker zu vereinbaren. (nicht signierter Beitrag von Krikuz (Diskussion | Beiträge) 00:23, 7. Mär. 2008‎)


Dieser Absatz:
Podologen arbeiten dagegen medizinisch und sind gründlicher (2 Jahre) ausgebildet. Krankenkassen tragen strikt nur noch podologische Leistungen, zum Beispiel für Diabetiker. Betriebswirtschaftlich lohnt die aufwendige Zusatzausbildung für etablierte Fußpfleger kaum. Zu den Maßnahmen gehört u. a. das Beschleifen von Zehennägeln zur Korrektur von Fehlstellungen
ist aus fachlicher HInsicht Schwachsinn und zeugt von wenig Fachkenntnissen. Ich werde ihn in den nächsten Tagen überarbeiten. --Loana de 12:10, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Österreich

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Ich ersuche, diesen Eintrag wie folgt zu ändern:

In Österreich wird ausdrücklich nicht zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege unterschieden, weil das Anbieten von medizinischer Fußpflege aufgrund der bestehenden gewerbrechtlichen Bestimmungen untersagt ist. Fußpfleger absolvieren eine zweijährige Lehre in Form einer dualen Ausbildung. Lehrlinge schließen mit der Lehrabschlussprüfung ab und dürfen dann nur Behandlungen durchführen, die nicht ausdrücklich in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen. Um selbstständig tätig werden zu können müssen Fußpfleger eine Befähigungsprüfung ablegen. Als Selbständige treten sie am Markt als "Fachfußpfleger" auf.

Mag. Wolfgang Jocher Management Consultant www.fusswohl.com (nicht signierter Beitrag von Jocher (Diskussion | Beiträge) 19:23, 10. Dez. 2010‎)

(von der Artikelseite hierher verschoben: --PeterFrankfurt 01:38, 11. Dez. 2010 (CET) )Beantworten

Was begünstigt jetzt Fußpilz, Nagelpilz usw.?

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Ich werde aus dem Satz im Artikel nicht schlau, was begünstigt jetzt den Fußpilz? Die Tatsache, dass die Alkalien den Säuremantel zerstören oder die Tatsache, dass der Säuremantel existiert? --37.209.115.22 00:37, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Nagellack?

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Bin am Überlegen, diesen einen Satz und das Bild zu entfernen. Genau nachgedacht gehört es weniger zur Fußpflege, als doch viel eher zum Schminken/MakeUp. Wichtiger empfinde ich jetzt Querverweise zu Barfußpfaden, Fußreflexzonenmassage, etc. --USA-Fan (Diskussion) 09:58, 29. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Kosmetisch vs. Medizinisch

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Der Unterschied geht aus dem Artikel nicht wirklich hervor. --2001:16B8:2248:7300:C91A:D150:49FC:4EAA 20:59, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten