Diskussion:Güterichter

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Feyerabend in Abschnitt Güterichter
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Güterichter[Quelltext bearbeiten]

Was ist das Güterichtermodell, im sozialgerichtlichen Verfahren? --217.227.134.116 09:48, 8. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Der Begriff "Güterichtermodell" stammt aus den Gesetzgebungsmaterialien (z.B. BT-Drs. 17/8058) und umfasst das gesamte justizpolitische Konzept der Ersetzung der früher sog. gerichtsinternen Mediation durch das Verfahren vor dem Güterichter. Über § 202 SGG finden die Regelungen zur Verweisung eines Rechtsstreits an den Güterichter (u.a. § 278 Abs. 5 ZPO) auch im sozialgerichtlichen Verfahren Anwendung, d.h. das im Artikel beschriebene Verfahren kann so auch vor dem Sozialgericht oder dem Landessozialgericht durchgeführt werden. Feyerabend (Diskussion) 11:05, 8. Aug. 2013 (CEST)Beantworten