Diskussion:Güterkraftverkehrsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von T. Wirbitzki in Abschnitt Die Historie geht etwas weiter zurück als 1998
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Die Historie geht etwas weiter zurück als 1998[Quelltext bearbeiten]

Eine Gesetzgebung zum Güterfernverkehr war schon 1948 ansatzweise da und mündete 1952 in ein Gesetz mit dem selben Namen. Siehe z.B.

https://archive.org/stream/ger-bt-drucksache-01-1344/0101344_djvu.txt
https://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/001/k/k1950k/kap1_2/kap2_62/para3_8.html
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/01/018/0101890.pdf
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl152s0697.pdf.

Das halte ich für erwähnenswert. Die Gesetzgebung von 1952 schreibt das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen von 1935 unter neuen Gesichtspunkten fort (https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=19350004&seite=00000788).

Wie kann man das am Besten zum Ausdruck bringen? Ein Abschnitt 'Vorgeschichte', ein WP-Artikel "Güterkraftverkehrsgesetz (1952)"? --T. Wirbitzki (Diskussion) 16:43, 27. Dez. 2020 (CET)Beantworten

- Einfachster Weg: Berücksichtigung in der Infobox; Gesetz entstand 1952 und wurde 1998 reformiert --T. Wirbitzki (Diskussion) 14:55, 10. Jan. 2021 (CET)Beantworten