Diskussion:GPL linking exception

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Schily in Abschnitt Notwendigkeit einer "linking exeption"
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was ist ein „Shared-Library-Mechanismus“?[Quelltext bearbeiten]

Im Text wird unverständlicherweise von einem „Shared-Library-Mechanismus“ gesprochen, was meiner Meinung nach entweder näher erklärt oder geändert werden sollte.--Wondigoma 17:30, 4. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Notwendigkeit einer "linking exeption"[Quelltext bearbeiten]

Ob solch eine Ausnahme überhaupt notwendig ist, wird von allen mir bekannten Juristen bezweifelt.

Ein abgeleitetes Werk kann nur entstehen wenn man ein bestehendes Werk um eine eigene Schöpfung ausreichender Schöpfungshöhe im Rahmen einer Modifikation erweitert. In diesem Fall muß man den eigenen neuen Code selbstverständlich unter die GPL stellen.

Man kann aber wohl kaum fremden Code als eigene Modifikation darstellen. Daher entstehen durch Werksverbindungen mit anderen eigenständigen Werken auch keine angeleiteten Werke sondern sogenannte Sammelwerke die durch die GPL auch ohne Ausnahmegenehmigung gestattet sind. In diesen Fällen verbleiben die betreffenden Werke unter ihrer eigenen Lizenz und die GPL wirkt sich (mit einer Ausnahme) nur auf den GPL-Anteil aus. Die Ausnahme in diesem Fall (beim Vertrieb von Binaries) ist, daß die GPL verlangt das andere Werk der Werksverbindung entweder im Quellcode oder in einer anderen Form zur verfügung steht, die die eigene Erzeugung des resultierenden Binaries zuläßt. --Schily 16:59, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten