Diskussion:Gallscheider Gericht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Dieter rogge in Abschnitt /* Verwaltungssitz */ siehe Diskussion
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Zugehörende Ortschaften[Quelltext bearbeiten]

Das kurtrierische Feuerbuch von 1563 führt laut Historischem Ortslexikon weitere Orte aus "Ehemaligem Reichsgebiet", mit einer "Sonderstellung" innerhalb des Galg. Gerichts auf. Die Tabelle der Ortschaften in dem Beitrag ist hier möglicherweise nicht vollständig.--Dieter rogge (Diskussion) 15:04, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

/* Verwaltungssitz */ siehe Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben nehmen zu wenig Rücksicht auf die mit Quellen belegten Daten des Ortslexikon-Portals. Das Amt war doch wohl keine Herrschaft der Schönecker, sondern nur ein Verwaltungsgebiet. Die Verpfändung an Bischof Balduin 1314 war auch nicht der Grund für die Eltzer Fehde von 1331-1337. Die Unterordnung unter die Bedingungen der Landfriedensordnungen und neue Verwaltungsrichtlinien ließen den örtlichen Kleinadel gegen Balduin opponieren.--Dieter rogge (Diskussion) 20:16, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten