Diskussion:Gefahrgutbeauftragter

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Mabschaaf in Abschnitt Link stimmt nicht
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Änderung zum Schulungsnachweis

Mit der Änderung des ADR zum 01.01.2005 hat sich die Anforderung an den Schulungsnachweis geändert. Die ergänzenden Schulung (GbV §2 (4)) muss nun mit einer Prüfung abgeschlossen werden, d.h. nur eine Teilnahme an der Schulung reicht für die Verlängerung um weitere 5 Jahre nicht mehr aus.

siehe ADR Kap. 1.8.3.16

--X-ray 15:59, 18. Jan 2006 (CET)

Artikel verallgemeinern[Quelltext bearbeiten]

Da die Figur des Gefahrgutbeauftragten aus dem Orange Book stammt, sollte dieser Artikel verallgemeinert werden, eventuell könnten Abschnitte mit den nationalen Besonderheiten entstehen--Martin Se !? 13:53, 19. Sep 2006 (CEST)

Link stimmt nicht[Quelltext bearbeiten]

Der Link Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV, also die aktuelle Version und auch die Verweise im Artikel auf einzelne §§ daraus verweist auf die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV). Ich weiß leider nicht wie man so was im Artikel ändern kann. http://www.buzer.de/gesetz/9649/index.htm ist der richtige Link.

--85.181.13.255 15:00, 13. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Danke - ist geändert. --Mabschaaf 15:21, 13. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Nein, immer noch teilweise falsch verlinkt.
195.200.70.54 14:35, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Aber jetzt sollten alle passen.--Mabschaaf 20:13, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten