Diskussion:Geigenbauschule (Ausbildung)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von BandageGirl in Abschnitt Ausbildung
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Der Beruf des Geigenbauers ist inzwischen kein Handwerk mehr, dass dem Meisterzwang unterliegt! Im dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003(die ersten Änderungen traten schon 2001 in Kraft), werden in Position 44-51 alle Gewerbe die Saiteninstrumente herstellen, (inklusive der des Geigenbauers! ) als zulassungsfreie Handwerke deklariert. Das bedeutet man kann all diese Handwerke ohne irgendeinen Befähigungsnachweis ausüben. Man benötigt weder Gesellen- noch Meisterbrief, oder sonst eine handwerklche Ausbildung.

Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil 1, Nr. 66

...danke für den Hinweis. Moosleitner 17:41, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ausbildung[Quelltext bearbeiten]

Der Punkt doppelt sich, wie kann man das schön lösen? Bei Deutschland oder bei Ausbildung kürzen? - - BandageGirl (Diskussion) 12:57, 1. Nov. 2018 (CET)Beantworten