Diskussion:Genehmigung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Tattoo in Abschnitt Genehmigung eines Verwaltungsakts ohne Verbot
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Genehmigung eines Verwaltungsakts ohne Verbot[Quelltext bearbeiten]

In einem Hochschulgesetz ist die Rede davon, dass der Fakultätsrat eine Prüfungsordnung erlässt, der Rektor sie genehmigt. Ich kann da kein Verbot erkennen. Es muss also noch was Drittes geben.Tattoo (Diskussion) 13:25, 27. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Schwierig - das ist ein Fall für die Juristen. Zufällig finde ich unter Wasserhaushaltsgesetz den leider noch roten Link Plangenehmigungsverfahren. Vielleicht gibt das demnächst weiteren Stoff. --BunteWelt (Diskussion) 15:23, 20. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Es sei zum besseren Verständnis erwähnt, dass, als ich die diese Diskussion vor vier Jahren begann, folgende Formulierung aktuell war: „ein Verwaltungsakt, mit dem ein Verbot aufgehoben wird, siehe Erlaubnis“. Die jetzige Formulierung passt aus meiner Sicht. Allerdings wird auch unter Erlaubnis ebenfalls von einem grundsätzlichen Verbot gesprochen, das aufgehoben werde. Aber das muss wohl dort diskutiert werden. Tattoo (Diskussion) 12:43, 31. Dez. 2016 (CET)Beantworten