Diskussion:Genehmigungsvorbehalt

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bimmerl
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wie in vielen Beiträgen wird auch hier auf Gesetze verwiesen, ohne dass angeführt ist, dass es sich dabei auf Gesetze der Bundesrepublik Deutschland handelt. Bitte zu berücksichtigen, dass auch Nutzer aus Österreich oder der Schweiz gelegentlich was nachschauen ;-) Danke für die Anpassung Wolfgang Klöckl (nicht signierter Beitrag von Bimmerl (Diskussion | Beiträge) 19:33, 8. Feb. 2021 (CET))Beantworten

Hallo Wolfgang Klöckl bzw. @Bimmerl: Als Mitglied des Portals:Recht kurze Antwort von mir: Das Problem ist bekannt, aber es lässt sich praktisch nicht lösen. Ich habe die jetzige Fassung als deutscher Jurist vor einiger Zeit geschrieben. Ich habe sogar eine österreichische Gesetzesquelle gefunden und in den Text eingearbeitet, die nach meiner Erinnerung schon jemand vor mir erwähnt hatte. Jemand, der sich in seinem Land im Recht auskennt, hat leider im fremden - auch deutschsprachigen - Recht absolut null Ahnung. Das sind wirklich zwei Welten. Ich habe mich schon mehrfach an Texten zum österreichischen Recht versucht; was ich da so erlebt habe, kannst du exemplarisch hier nachlesen. Das Schweizer Recht ist noch schwieriger, weil die Begrifflichkeiten noch weiter weg vom deutschen sind. Ich habe schon etliche Schweizer Urteile gelesen, die ich nicht verstanden habe (Urteile in deutscher Sprache!!!), so stark wich die Rechtssprache von dem ab, was mir etwas gesagt hätte. Einen juristischen Text so zu schreiben, dass auch ein österreichischer und Schweizer Leser davon für sein Land profitieren könnte, würde deshalb voraussetzen, dass österreichische und Schweizer Juristen mitmachen würden. Leider gibt es von ihnen zu wenige - leider! Deswegen bleiben die Texte überwiegend auf die deutsche Rechtsordnung bezogen bis jemand aus Österreich und der Schweiz ... Du verstehst? Sorry. Was nicht zu leisten ist, ist nicht zu leisten. Das sind eben die Grenzen der WP. Viele Grüße --Opihuck 20:40, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Danke @Opihuck. Ich verstehe schon, dass nicht immer die österreichische und schweizer Rechtslage mit berücksichtigt werden kann. Aber ein Hinweis, dass es sich um Gesetze der Bundesrepublik Deutschland handelt, sollte schon möglich sein, oder? Beste Grüße Wolfgang --Bimmerl (Diskussion) 17:29, 2. Apr. 2022 (CEST)Beantworten