Diskussion:Genfer Deklaration des Weltärztebundes

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 91.47.52.165 in Abschnitt Relevanz?
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Relevanz?[Quelltext bearbeiten]

Muß man das Ding noch geloben? JensMueller 14:06, 8. Okt 2005 (CEST)

Meiner Meinung nach musste und muss das keiner, man kann es freiwillig tun, oder bleiben lassen. Aber auf die Ehre schwören hat ja sowieso keine rechtliche Grundlage. Otzepo 16:51, 7. Feb 2006 (CET)

Es ist Teil der Berufsordnung der Bundesärztekammer und erlangt daher durch die Approbation Gültigkeit.
Besitzt es demnach irgendeine rechtliche Bedeutung oder nicht? Sonst wäre das ja nur so ein Gedicht, das man aufsagt... Yochanan 09:13, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Nun, ein Gelöbnis ist im Endeffekt immer nur ein Gedicht, was man aufsagt. Deswegen heißt es ja Gelöbnis und nicht Vertrag o.ä. Allerdings hat es durchaus emotionale und erzieherische Wirkung. (Sonst würde auch niemand auf die Idee kommen, ein Gelöbnis zu formulieren geschweige denn sprechen zu lassen.)
Daß es natürlich auch Personen gibt, die ein Versprechen nicht ernst nehmen, liegt leider in der Natur des Menschen. --91.47.52.165 17:40, 9. Mär. 2023 (CET)Beantworten


Revisionen?[Quelltext bearbeiten]

Wenn das Gelöbnis mehrfach revidiert wurde (1968, 1983, 1994, 2005 und 2006), wäre es doch hilfreich diese Revisionen hier aufzuführen, damit die Entwicklung nachvollziehbar wird. Wo kann man die nachlesen? Frank Spade (Diskussion) 10:42, 9. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Das wäre in der Tat eine sehr sinnvolle Ergänzung. 213.152.161.101 15:17, 31. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Quelle zur aktuellen Änderung[Quelltext bearbeiten]