Diskussion:Georg Hendrik Witte

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Hajo96 in Abschnitt Zusammenfassung des Artikels
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Zusammenfassung des Artikels

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In der Zusammenfassung des Artikels wird Georg Hendrik Witte als ein niederländischer Professor, Komponist etc. bezeichnet. Das könnte mißverständlich verstanden werden. Richtig ist, dass er gebürtiger Holländer gewesen ist. Es wird aber dabei außer acht gelassen, dass er 1886 einen Antrag auf Einbürgerung bei der Regierung in Düsseldorf gestellt hat. (Einzelnachweis: Mitteilung des Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, Einbürgerungsvorgang "Witte, Georg H., Essen 1886".) Die erfolgte Einbürgerung läßt sich aber nicht mehr dokumentieren, da die entsprechende Akte BR 0007 (Regierung Düsseldorf)Nr. 12019 "Kreis Essen-Oberhausen: Einbürgerungen Bd. 10, 1884-1886" (Findbuch 212.05.01.S. 10) sich nicht mehr im Aktenbestand Regierung Düsseldorf befindet und als fehlend gilt. Es handelt sich wohl um einen Kriegsverlust. Das die Einbürgerung aber erfolgte, geht aus einem Tagebucheintrag von G.H. Witte vom 25. März 1892 hervor (Einzelnachweis: privater Familienbesitz). Auch die in den Jahren 1893, 1895 und 1897 geborenen Kinder von G.H. Witte waren nachweisbar gebürtige Deutsche, was für die inzwischen erworbene deutsche Staatsbürgerschaft von G.H. Witte spricht.

Wäre es deshalb nicht sinnvoll, die Zusammenfassung des Artikels wie folgt zu formulieren: "Georg Hendrik Witte (*16.November 1843 in Utrecht, Niederlande; † 3. Februar 1929 in Essen), deutsch-niederländischer Komponist, Leiter des Musikvereins in Essen, königlicher-städtischer Musikdirektor, Professor. Er prägte maßgeblich das Musikleben der Stadt Essen."--Hajo96 20:11, 30. Dez. 2011 (CET)Beantworten