Diskussion:Gericht Duderstadt

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Wilkosense in Abschnitt Geschichte
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Geschichte[Quelltext bearbeiten]

„ dieses belehnte 1236 den Landgrafen Heinrich von Thüringen mit der Mark“. Nach der Liste der Herrscher Thüringens war 1236 Hermann II. (Thüringen) Landgraf von Thüringen. --Malabon (Diskussion) 22:30, 28. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Den Namen Heinrich hatte ich aus verschiedenen Quellen übernommen. Es ist aber auch nicht ganz eindeutig, wer 1236 Landgraf war. Unter den WP-Artikeln zu Heinrich und Hermann sind beide ab 1227 als Landgraf benannt. Hermann war zu dem Zeitpunkt 9 Jahre alt. Hermann war zwar Erbe seines Vaters, war er aber auch Landgraf oder war es sein Vormund Heinrich. Da ich kein Experte für mittelalterliches Erbrecht bin, will ich mich da nicht so festlegen. Wenn jemand genauere Kenntnisse darüber hat, kann es ja ändern.--Wilkosense (Diskussion) 07:40, 29. Mai 2017 (CEST)Beantworten