Diskussion:Gerichtssprache

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Englischsprachige Kammern[Quelltext bearbeiten]

Es gibt in Deutschland ein paar Gerichte, die in der Lage sind, zumindest die mündliche VErhandlung auf Englisch durchzuführen. Gibt es irgendwo eine Liste der Gerichte, die diese Möglichkeit bieten? Ich finde, dass das im Artikel erwähnt werden sollte. -- 91.51.204.96 04:35, 24. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Zu den betroffenen Gerichten gehören: LG Frankfurt, LG Hamburg, LG Bonn, OLG Köln -- 91.51.204.96 12:56, 24. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
Außerdem: LG Köln und LG Aachen -- 91.51.204.96 12:56, 24. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
Französisch: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/am-landgericht-saarbruecken-sind-verhandlungen-auf-franzoesisch-moeglich_aid-36559783 -- Aber wie sind diese Sonderregelungen mit GVG 184 zu vereinbaren? Jürgen Koll (nicht signierter Beitrag von 92.116.164.96 (Diskussion) 08:52, 25. Sep. 2019 (CEST)) Ah, der genannte Artikel bringt selbst die Erklärung ausführlichst! ;-)[Beantworten]