Diskussion:Gerichtsverfahren

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von FlorianThomasHofmann in Abschnitt Überarbeiten
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Der Artikel ist aktuell m.E. ziemlich abschreckend, der Hauptteil ist primär eine Liste mit wenig Struktur. Das ganze wirkt mehr wie Stichwortsammlung den wie ein richtiger Artikel. Es fehlt z.B. was das gemeinsame aller Verfahren ist, d.h. wie ist der allgemeine Ablauf, ... Für mich als Oma etwas wo ich schnell aufgeben würde. --S.K. 18:59, 4. Jul. 2007 (CEST) Yellowcard 00:06, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Arme Oma!!!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 141.35.179.95 (DiskussionBeiträge) 14:46, 21. Nov. 2007)

Angemerkt sei bzgl. des Verwaltungsgerichtsverfahrens auch, dass es den Ländern effektiv nicht gestattet ist, eine eigene Verwaltungsgerichtsordnung ("VwGO") zu erlassen, die das verwaltungsgerichtliche Verfahren betrifft, da dies Bundesrecht ist und Bundesrecht Landesrecht bricht. Die Länder können (und haben dies auch getan) verschiedene Ausführungsgesetze erlassen ("AGVwGO"), in denen z.B. geregelt ist, welche Verfahrensschritte zuvor durchgeführt werden müssen, wo genau welches VG (örtlich) zuständig ist, etc.

Daneben wäre es z.B. im Strafprozess äusserst ungewöhnlich, wenn dieser durch eine "Klagerücknahme" beendet werden könnte. --> geht, wenn die Parteien die sog. Dispositionsbefugnis über den Prozess haben, was z.B. im Zivilprozess der Fall ist ("Wo kein Kläger, da kein Richter"), während im Strafprozess das Offizialprinzip gilt (Anklage nur durch die Staatsanwaltschaft als die "objektivste Behörde der Welt"; wenn angeklagt ist, Entscheidung durch den Richter, ob er das Verfahren überhaupt so wie angeklagt eröffnet wird; komplette richterliche Unabhängigkeit bei der Urteilsfindung etc.). -- hsw (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.236.225.68 (DiskussionBeiträge) 13:38, 4. Apr. 2008)

@HSW: Dann schreiben Sie es doch einfach an passender Stelle in den Text. Das ist die Wikipedia. ;-) --MfG: --FTH DISK 16:28, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

@FTH: Werde mich hueten, mich ungefragt an anderer Leute mit Herzblut verfassten Texten zu vergreifen. Zumal als Nicht-Wikipedia-Mitglied. Drum auch nur obige bescheidene Anmerkung meinerseits. :-) ebenfalls mfg hsw (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.236.206.153 (DiskussionBeiträge) 17:37, 13. Apr. 2008)