Diskussion:Gesamtelternbeirat

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Comedea in Abschnitt Landeselternrat und GEB KiTa
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Landeselternrat und GEB KiTa[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich bestreite, dass es den Landeselternbeirat für Kitas wirklich gibt. Es ist ein e.V., in dem sich Elternvertreter sammeln können, aber insgesamt eine private Sache. Deshalb schlage ich die Löschung des entsprechenden Satzes vor, mindestens aber eine Erläuterung.

wichtig wäre der Organisationsgrad, um die Relevanz einschätzen zu können.

Gleiches gilt für die Gesamtelternbeiräte der Kitas/Kigas und sonstigen ... Gibt es einen Nachweis dafür, dass dies eine gesetzliche Pflicht ist oder werden diese vom kommunalten Träger freiwillig gebildet? Sind diese überall eingerichtet, haben sie formale Anhörungs- / mitwirkungsrechte etc.?

Ich fordere einfach mal einen Nachweis entsprechend diesen Richtlinien ein. Nicht belegte strittige Inhalte kann man ja löschen. --Wangen 11:42, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Nicht Landeselternbeirat, sondern Landeselternrat ist die Landesebene für die Gesamtelternbeiräte der Kinderbetreuungseinrichtungen. Richtig ist, dass die Organisationsform des Landeselternrats (LER) ein e.V. ist, der anders als der 'Landeselternbeirat' (LEB) der Schulen nicht direkt dem Kultusministerium beigeordnet ist, sondern selbständig, aber vom Kultusministerium gehört wird wenn es um Kinderbetreuung oder frühkindliche Erziehung - oder jetzt um das Projekt "Bildungshäuser 3-10" geht. Richtig ist, dass Eltern Mitglieder des LER e.V. werden können - Stimmrecht haben aber laut Satzung nur Gesamtelternbeiräte, also GEBs, als Mitglieder des LER, auf diese alleine stützt sich die Mitgliedsversammlung des Landeselternrats.

Gesamtelternbeiräte für Kinderbetreuungseinrichtungen, zu denen auch Schülerhorte gehören (oft kurz und eigentlich zu vereinfachend als "GEB KiTa" bezeichnet) gibt es in ganz Baden-Würrtemberg. Sie haben formale Anhörungs- und Mitwirkungsrechte, sind bei den Treffen der Träger solcher Einrichtungen vertreten und werden zu solche Einrichtungen betreffenden Entscheidungen gehört.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass das auf der Seite des Landeselternrates klarer dargestellt wird - kann aber bei Bedarf gerne auch Einzelbelege solcher Anhörungen, Mitwirkungen bzw ein aktuelles Schreiben des Kultusministeriums scannen und zur Prüfung durch Admins zur Verfügung stellen. --Gwyndon

Dass es das gibt, bestreite ich nicht. Mir geht es um die Darstellung der Rechtsform auf den div. Ebenen.

Was ich gerne geklärt haben wollte:

  • Ist der Träger verpflichtet, Gesamtelternbeiräte einzurichten? Was ist, wenn es div. Träger (staatliche Gemeinde, Kirchengemeinden, private Träger ...) gibt?
  • Ist der Landeselternrat ein auf Gesetzen basierendes Gremium oder ein "privat organisiertes", das aufgrund seiner Sachkompetenz gehört wird, z.B. bei Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren.
  • Anmerkung: Zu "formalen Anhörungs- und Mitwirkungsrechten" bedarf es der Gesetzesform, habe aber meine Bedenken, ob die Kirchen sich da reinreden lassen. Die Beteiligung, die ich da kenne, ist eigentlich immer auf freiwilliger Basis des Kostenträgers entstanden. Lasse mch aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Grüße --Wangen 18:30, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Der Träger ist verpflichtet, Elternbeiräte wählen zu lassen. Diese sind qua Amtes auch Mitglieder des Gesamtelternbeirats der entsprechenden Kommunen, unabhängig ob sie ihre Einflussmöglichkeiten dabei wahrnehmen oder nicht. In allen mir (als LER-Vorsitzendem) bekannten Kommunen sind die Kirchen und Freien Träger (Waldorf, Studentenwerke, etc) auch in den 'Trägertreffen' dabei, in denen auch die GEBs grundsätzlich vertreten sind. Durch die sogenannte "Kommunalisierung der Landeszuschüsse", die wir mitbegleitet haben, bekommen ja auch kirchliche und freie Träger den Hauptteil ihres Geldes von den Kommunen, haben den landesweiten Orientierungsplan umzusetzen und sind darum im selben Boot wie die Kommunen als Träger - in einem Boot mit den Gesamtelternbeiräten nämlich. --Gwyndon 15:59, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Danke für die Antwort. Das leuchtet so ein. --Wangen 20:02, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hallo! Mir fehlt eine Quelle zu den Gesamtelternbeiräten der Kitas. Es ist zwar de facto so, dass in zahlreichen Kommunen (oft aktieve) GEB-K gibt, aber sie in einem Artikel zu den schulgesetzlich verankerten Gesamtelternbeiräten zu erwähnen, ist irreführend. Es besteht kein gesetzlich verankertes Anrecht auf einen GEB, auch nicht auf dessen Einbeziehung etc.
In diesem Artikel finde ich es irreführend. --eska (Diskussion) 11:19, 21. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Landeselternbeirat[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

die Aussage, dass in BW die Gesamtelternbeiräte im Landeselternbeirat vertreten sind, ist falsch. Im LEB sind die Elternbeiräte der Schulen vertreten, also ausgehend von der Schulebene. Da dies nun nichts mehr mit dem Lemma zu tun hat, habe ich dies ebenso wie die Anmerkung zu den Kitas auf dieser Ebene herausgenommen. --Wangen 17:19, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Über andere Bundesländer stand übrigends nichts in diesem Abschnitt. --Wangen 17:20, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten