Diskussion:Geschichte der Stadt Bad Homburg vor der Höhe

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Markus Schulenburg in Abschnitt Einzelnachweise
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„Bad“ Homburg[Quelltext bearbeiten]

Seit wann darf sich Homburg v.d.Hohe eigentlich „Bad Homburg v. d. Höhe“ nennen? --Wilkinus 11:01, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Meines wissens seit 1912. Habe aber jetzt keinen beleg dafür. Ziegelbrenner 11:24, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Zu Fußnote 5: Wer erbaute die Burg?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Aufsatz von Frau Dr. Krüger in den Nassauischen Annalen 2008 kritisch gelesen und eine ganze Menge daran auszusetzen. Da es sich dabei aber um POV handelt, erscheint das natürlich nicht im Artikel. Völlig unverfänglich in der Diskussion ist da der gute alte Lotz, an den ich mich bei der Texterstellung dann auch weitgehend gehalten habe.

Was ich bei Frau Dr. Krüger zu kritisieren habe: Ihre Grundthese lautet: Wortwin von Hohenberch war „mit ziemlicher großer Sicherheit“ nicht der Erbauer der Burg Homburg und auch nicht ihr erster namentlich bekannter Besitzer, wie bisher angenommen (S.84). Eine „grammatisch klare Subjekt-Verb-Zuordnung“ (S.76) in der betreffenden Textstelle („beneficium Wortwini“ im Eppsteinschen Lehensverzeichnis - siehe Anhang) weise zudem auf Werner von Brunshorn (wohl identisch mit Werner von Braunshorn) als den Verkäufer der Burg an Gottfried von Eppstein hin.

An ein Lehensverzeichnis mit der Kriterien des Schul-Lateins heranzugehen führt nur dazu, dass der Kontext nicht berücksichtigt wird. Und der ist, wie sich zeigen wird, äußerst wichtig.

Die Autorin hält es nicht für relevant, zu entscheiden, welcher Wortwin denn der Inhaber des beneficium Wortwini sei (S.80). Nun ist aber im Text der Name der Burg erwähnt, nämlich „Hohenberg“, und es ist eine Tatsache, dass sich seitdem 11./12. Jahrhundert adlige Herren (Adlige von Geburt wie auch Ministeriale) jeweils nach der Burg nannten, von der sie stammten, ihren Herrschaftsschwerpunkten1. So unterschieden sie sich von den einfachen Leuten wie Hinz und Kunz, und nur sie waren auch „lehensfähig“, das heißt sie erhielten Passiv- und vergaben Aktiv-Lehen! Und Wortwin von Hohenberch ist eindeutig nachgewiesen: Er erscheint in der Eberbacher Zeugenreihe von 1180! Die archäologischen Befunde der Ausgrabung im oberen Bad Homburger Schlosshof von 1962, besonders aber die 14C-Analysen der Ausgrabung von 2006 bestätigen diese Zeitstellung und das erste Bauwerk zu diesem Zeitpunkt auf dem Schlossberg. Für Frau Krüger dagegen ist ein solches adliges Kennzeichen „wohl lediglich ein geographisches Unterscheidungsmerkmal“(S.80). Das begründet sie etwa mit der Erwähnung verschiedener Adliger mit dem Namenszusatz „von Hohenberch“, die doch sicherlich nicht alle Besitzer der Burg gewesen seien. Ein solcher Name muss aber nicht bedeuten, dass die betreffenden Herren jeweils die Besitzer dieser Burg waren, sondern sie konnten sehr wohl „nur“ zu dem Geschlecht gehören, das die Burg und die dazu gehörende Herrschaft als „Stammhaus“ zu einem bestimmten Zeitpunkt inne hatte!

Soviel zu Wortwin von Hohenberg als dem Erbauer und ersten Besitzer der Burg Hohenberg. Was bedeutet aber nun der Begriff „beneficium Wortwini“?

Der Umgang der Autorin mit dem Begriff „beneficium“ ist sehr kritisch zu hinterfragen. Seite 79 führt sie aus, „beneficium“ sei ein älterer Ausdruck, „feodum“ das „modernere Wort“ für „Lehen“, wobei sie sich in Fußnote 16 auf F. L. Ganshof beruft. Die bibliografische Angabe ist zunächst einmal unzutreffend und müsste korrekt lauten: Francois Louis Ganshof, Was ist das Lehnswesen, 6. Auflage Darmstadt 1983 (nicht 1998), Seite 116. Das ist allerdings nur eine lässliche Sünde; wichtiger ist, dass Ganshof die auf dieser Seite angegebene Unterscheidung auf das Languedoc in Frankreich bezieht, und zwar „in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts“. Die „Rückständigkeit der deutschen Terminologie“ – die nämlich weiterhin den Begriff „beneficium“ für ein aktuelles „Lehen“ benutzte – beschreibt er Seite 120 an Hand des Ereignisses auf dem Reichstag Friedrich Barbarossas 1157 in Besancon, als die päpstlichen Gesandten gegenüber dem Kaiser diesen Begriff im Hinblick auf das Reich verwendeten, was vom Kanzler Reinald von Dassel dann auch als “Lehen“ übersetzt wurde und zum Konflikt führte: Für die Anwesenden musste es sich so anhören, als sei das Reich Barbarossas als „Lehen“ und der Kaiser selbst als Lehensmann des Papstes bezeichnet worden. Darauf geht die Autorin gar nicht ein, sondern interpretiert „beneficium Wortwini“ gar als „Name eines Güterkomplexes“, den „vor der Vergabe an Friedrich von Hausen und Werner von Brunshorn ein Wortwin besaß“. Es ist sehr fraglich, ob sich für eine solche Umdeutung von „beneficium“ im gesamten Mittelalter ein Beleg finden lässt. Der Sachverhalt stellt sich doch vielmehr so dar, dass Wortwins im Textsinn gegenwärtiges Lehen sich vormals zu unterschiedlichen Teilen im Lehensbesitz der beiden genannten Herren befand, und nicht umgekehrt! Und es ist noch zu ergänzen, dass dieses „beneficium“ aus den beiden jeweils als „feodum“ bezeichneten realen Lehen bestand, was die „Satzzeichen“, das heißt die zur Kennzeichnung der Sinnzusammenhänge dienenden Schrägstriche in der Originalurkunde, zeigen, die bei der Interpretation der Notiz ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Aus dem Kontext ergibt sich also, dass sich „vendidit“ auf den in der Überschrift genannten Wortwin bezieht, selbst wenn er hier nicht noch einmal ausdrücklich genannt wird. Aber warum steht er sonst eigentlich in der Überschrift?

Blatt 56 aus dem Eppsteinschen Lehensbuch: Transkription: Item: istud beneficium Wortwini est beneficium Wortwini quod habuit a palentino comite: feodum quod dominus Fridericus de Husen habuit a palentino comite: post obitum eiusdem palentinus concessit domino Wernero de Brunshorn | illud | et aliud feodum quod idem Wernerus habuit a palentino comite | situm sub castro Hohenberg | postmodum vendidit domino Godefrido de Eppenstein | cum predicto castro | resignans in manus palentini a quo statim recepit hoc antedictus dominus Godefridus | de feodo quod dominus Fridericus habuit a palentino. (Eigentlich muss an der Stelle der Doppelpunkte jeweils ein einzelner Punkt in der Mitte der Zeile gesetzt sein.)

Die Übersetzung lautet: „Ebenso dieses beneficium Wortwins. Wortwins beneficium ist das, das er vom Pfalzgrafen hatte: Ein feodum, das der Herr Friedrich von Hausen vom Pfalzgrafen hatte; nach dessen Tod überließ es der Pfalzgraf dem Herrn Werner von Brunshorn. Jenes und ein anderes feodum, das ebenderselbe Werner vom Pfalzgrafen hatte, gelegen unterhalb der Burg Hohenberg, verkaufte er [Wortwin!] bald darauf zusammen mit der vorgenannten Burg dem Herrn Gottfried von Eppstein, indem er es in die Hände des Pfalzgrafen zurückgab, vom dem der oben genannte Herr Gottfried dieses sofort übernahm als feodum, das der Herr Friedrich vom Pfalzgrafen hatte."

--Ruggero1 --Ruggero1 12:13, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

Hallo werte Autoren, ich möchte Euch bitten die Einzelnachweis der Taunus-Zeitung und der Stadt Bad Homburg nochmals durch zu gehen. --Markus S. (Diskussion) 15:12, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten