Diskussion:Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Bubo bubo in Abschnitt unkorrekter Link
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Es wäre vllt. sinnvoll noch zu erwähnen, dass das ZVG erst nach Verkündung des BGB am 18.8.1896 vervollständigt werden konnte, weil erst da bekannt war, wie das Grundstücksrecht aussehen wird. Es ist eine beliebte Frage im juristischen Staatsexamen, warum denn das ZVG nicht in der ZPO ist. Grund ist der oben genannte. Die ZPO trat viel früher in Kraft als das BGB bekannt gegeben wurde; nämlich bereits 1879.--95.116.183.87 19:33, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

unkorrekter Link[Quelltext bearbeiten]

Der Link http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/versteigerung.html ist offensichtlich umgezogen. Wohin?? Kann das jemand rausbekommen? (nicht signierter Beitrag von 91.44.80.183 (Diskussion) 11:31, 15. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Den Link habe ich entfernt. Die Berliner sind jetzt auch im ZVG-Portal. --Bubo 14:30, 25. Nov. 2015 (CET)Beantworten