Diskussion:Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Albert Magellan in Abschnitt Abkürzung
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Name[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel heute nach Kunsturheberrechtsgesetz verschoben, da ich diese Titel für den amtlichen Kurztitel hielt (siehe dazu die Namenskonventionen für Gesetze). Dabei ist mir aufgefallen, dass für das Gesetz auch die Bezeichnung Kunsturhebergesetz üblich ist. Als ich daraufhin bei juris nachschaute, wie denn der offizielle Kurztitel lautet, stellte ich fest, dass das Gesetz offenbar keine amtliche Kurzbezeichnung hat. Ich würde den Artikel deshalb gerne zurück nach Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie verschieben. Hat jemand Bedenken? --Forevermore 18:27, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten


Abkürzung[Quelltext bearbeiten]

Sind die Abkürzungen KUG und KunstUrhG beide aktuell bzw. "offiziell" oder ist erstere evtl. veraltet? Früher las ich immer vom KUG, neuerdings nur noch von KunstUrhG ( so auch beim Gesetz auf der Seite des BA für Justiz.)...--178.7.12.14 23:52, 26. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Keine Abkürzung ist offiziell, ich hab jetzt auch öfters KunstUrhG gesehen. Eine Google-Suche liefert bei KUG deutlich mehr Ergebnisse, allerdings weil das auch für Kurzarbeitergeld steht (warum auch immer). --Albert Magellan (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Albert Magellan (Diskussion | Beiträge) 22:10, 9. Sep. 2020 (CEST))Beantworten