Diskussion:Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Mbshu in Abschnitt Kurztitel
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Kurztitel[Quelltext bearbeiten]

Woher stammt die Information zum nichtamtlichen Kurztitel in den Basisdaten: Geschäftsgeheimnisschutzgesetz? Die Abkürzung (GeschGehG) lässt keinen Schluss auf den Schutz-Teil im Kurztitel zu. Meines Erachtens müsste der korrekte Kurztitel Geschäftsgeheimnisgesetz heißen, sonst würde die Abkürzung GeschGehSchG lauten. In den Gesetzgebungsmaterialen (Referenten- und Regierungsentwurf) wird der Kurztitel leider nicht ausgeschrieben, sodass sich daraus keine Schlüsse ziehen lassen. (nicht signierter Beitrag von 78.54.119.99 (Diskussion) 23:23, 26. Mai 2020‎)

Könnte jemand bitte einen Weiterleitungslink setzen, damit man direkt bei diesem Artikel landet, wenn man GeschGehG sucht? Ich weiß nicht, wie das geht. Danke --Mbshu (Diskussion) 09:11, 20. Jan. 2021 (CET)Beantworten