Diskussion:Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus

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"war" ein Gesetz?[Quelltext bearbeiten]

Wieso heißt es im Text:"Das Gesetz[...] war ein Gesetz"? Wann wurde es denn aufgehoben? Das gehört doch dann dazu, oder? Bemerkenswert ist hierbei, dass im Grundgesetz in Artikel 139 offensichtlich davon ausgegangen wird, dass das Gesetz sehr wohl noch besteht, sonst müßte der Artikel 139 ja auch aus dem GG gestrichen worden sein. Artikel 139:"Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." Über die anderen "Rechtsvorschriften", müßte man in diesem Zusammenhang auch berichten! --2003:DA:9F03:6210:F9EC:D100:8998:930C 13:58, 13. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Guter Einwand, werde das Außerkrafttreten prüfen. Zu Art. 139 GG siehe Artikel 139 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:03, 13. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Offenbar wurde das Gesetz als Ganzes nie formal aufgehoben, allerdings in manchen Ländern zumindest in Teilen (etwa was die Vollstreckung betrifft), vor allem aber durch Einstellung der Spruchkammerverfahren de facto außer Kraft gesetzt. Die Einzelheiten erfordern eine längere Recherche. Ich habe aber aus dem Einleitungssatz das "war" entfernt. R2Dine (Diskussion) 09:09, 18. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]