Diskussion:Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Bendix Grünlich in Abschnitt Titel des Gesetzes
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Titel des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz hat die amtliche Bezeichnung Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Es hat keinen amtlichen Kurztitel und keine amtliche Abkürzung, siehe hier: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/672/67236.html. Deshalb bleiben die entsprechenden Felder in der Infobox frei. Die Bezeichnung Eheöffnungsgesetz wird allenfalls umgangssprachlich verwendet.

Das Gesetz soll durch ein zweites Gesetz ergänzt werden. Dieses zweite Gesetz hat den Arbeitstitel Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, siehe hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Eheoeffnung_BegleitG.html. Auch dieses Gesetz hat weder einen amtlichen Kurztitel noch eine amtliche Abkürzung.

--Bendix Grünlich (Diskussion) 22:06, 13. Sep. 2018 (CEST)Beantworten