Diskussion:Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Ralf-sch in Abschnitt Quelle und Inhalt
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Der Link zum Gesetzestext ist kaputt --85.181.65.144 16:17, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Quellen fehlen[Quelltext bearbeiten]

Für den wichtigen Absatz bezüglich Anwendungsbereich des KonTraG fehlen Quellen. --I-user 14:50, 10. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Quelle und Inhalt[Quelltext bearbeiten]

Die angegebene Quelle stimmt nicht mit dem verabschiedeten Gesetz überein, sieh BGBl I 1994 S. 786; ist im Onlineangebot des Bundesanzeiger Verlags nachlesbar.

Die Einleitung ; "Ziel des KonTraG ist es, die Corporate Governance in deutschen Unternehmen zu verbessern." greift viel zu kurz, Ziele betreffen die Arbeit des Aufsichtsrats, Erhöhung der Transparenz und etliche weitere Punkte, die sich z.B auf den Seiten der Uni Regensburg, LS Prof. Dr. Gerhard Scherrer, nachlesen lassen.

Andere Absätze, z.B. der vorletzte Absatz, haben ebenfalls kaum direkten Bezug zu den Aussagen des Gesetzes, was (mir) bei einem an sich schon recht kurzen Artikel wenig sinnvoll erscheint.

Meiner Meinung nach sollte der Artikel überarbeitet werden, gern auch auf ein Minimum gekürzt; und sollte ich Zeit finden, dann mache ich auch noch einen Vorschlag dazu.

Ansonsten ist die Quelle in jedem Fall zu ändern.

(Hoffe, dass ich bei meiner ersten Diskussion keine allzu schwerwiegenden formalen oder sonstigen Fehler gemacht habe)

--Ralf-sch 21:51, 18. Nov. 2008 (CET)Ralf-SchBeantworten