Diskussion:Gesetzgebungsnotstand

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Ziko in Abschnitt Belegloser Absatz
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Hallo, im 5. Absatz wird von einer destruktiven bzw. konstruktiven Mehrheit gesprochen. Kann man das so sagen oder wäre destruktives bzw. konstruktives Misstrauensvotum besser? --Partitioningman 15:23, 31. Okt 2004 (CET)

Durch ein Misstrauensvotum kann kein Gesetzgebungsnotstand entstehen. Ein (erfolgreiches) Misstrauensvotum ist immer konstruktiv.--129.70.14.126 16:53, 6. Jun. 2007 (CEST)QuixyBeantworten


"Auf diese Weise können von Bundesrat und Bundesregierung über den Gesetzgebungsnotstand verabschiedete Gesetze auch wieder außer Kraft gesetzt werden, falls sich eine konstruktive Mehrheit dafür im Bundestag findet." ... nanu, was hat dieser Satz zu bedeuten? Was ist eine konstruktive Mehrheit? (Ich kenne nur ein konstuktives Misstrauensvotum oder eine qualifizierte Mehrheit)

Gemeint ist damit wohl, dass in einem Gesetzgebungsnotstand sich die Abgeordneten im Parlament nicht mehr konstruktiv zusammensetzen und Gesetze verabschieden. Daher wird dem Bundestag quasi die kompetenz entzogen und auf den Bundesrat übertragen. Sollten die Abgeordneten des Bundestags dieses jedoch merheitlich ablehnen, so steht es ihnen frei sich wieder konstruktiv zusammenzufinden und mit einer absoluten Merheit die so entstandenen Gesetze zu ändern / rückgängig zu machen. Sprich der Bundestag kann sich selbst jederzeit die Kompetenz "zurückverleihen". Mit konstruktiv ist in diesem Fall wohl gemeint das Kräfte, die nicht zusammenarbeiten, sich für ein oder mehrere Ziele gemeinsam engagieren. --E-qual !!! 04:37, 16. Okt. 2008 (CEST)bin dabeiBeantworten

Belegloser Absatz[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz beginnend mit Schließlich hätte die Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes Auswirkungen außerhalb der Staatsorgane stellt sich derzeit als eine beleglose Überlegung dar. Sofern sich keine Belege nachreichen lassen, sollte er m.E. entfernt werden.--Leit (Diskussion) 16:21, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Zuvor war der gesamte Artikel beleglos. Die fragliche Stelle ist durch die fehlenden Belege ja nicht sinnlos. Sie legt dar, welche Gründe einer Erklärung des G. entgegenstehen. --Z. (Diskussion) 17:48, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten