Diskussion:Gewöhnlicher Aufenthalt (Steuerrecht)

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Was bedeutet: "Als Faustformel gilt die 183-Tage-Regel, das bedeutet, wenn sich eine Person 183 Tage oder mehr im Jahr im Inland aufgehalten hat, hat sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland."

Wenn ich Wochentags (Mo-Fr.) meiner unselbstständigen Tätigkeit im Ausland nachgehe, dabei aber täglich nach Beendigung meines Arbeitstages ins Inland zurückkehre, meine Freizeit und Urlaub ausschließlich im Inland verbringe, bin ich dann weniger als 183 Tage im Inland?

Roland Zeiser

roland.zeiser@gmx.at