Diskussion:Gewaltmonopol des Staates/Archiv/2011

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Sport- und Vereins- und Kirchen- und Parteigerichte

Das Gewalt- und Justizmonopol des Staates gilt wohl nicht uneingeschränkt. Immerhin gibt es neben den staatlichen Gerichten auch private Sport- und Vereins- und Kirchen- und Parteigerichte. Des weiteren sollen auch manche religiösen Sekten sowie Gruppen der organisierten Kriminalität (zB die kurdische PKK, die baskische ETA, die kosovo-albanische UCK oder die nordirische IRA) ihre eigenen Gerichte haben. In England gibt es inzwischen auch nichtsstaatliche, private Scharia-Gerichte. Und in Lateinamerika sollen in vielen Gegenden immer noch die jeweiligen Großgrundbesitzer in ihrem Einflussbereich mehr oder weniger heimlich Recht sprechen und vollstrecken. Wobei die Vermutung naheliegt, daß sie dabei in erster Linie ihre eigenen Interessen durchzusetzen versuchen. --91.52.174.92 03:51, 28. Jun. 2011 (CEST)