Diskussion:Giftpille (Wirtschaft)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Echoray in Abschnitt WpÜG
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Umbenennen: Giftpille (Wirtschaft)[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich bin gerade über den Artikel gestossen und war etwas erstaunt über den Titel (Aktien). Wäre es nicht sinnvoller, wenn man den Titel Giftpille (Wirtschaft) nennen würde?

Gruss, -- Seestaernli 11:41, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Done Bahnemann 10:43, 18. Mär. 2008 (CET)Beantworten

WpÜG[Quelltext bearbeiten]

In wie weit ist dieses überhaupt erlaubt wenn man §33 WpÜG berücksichtigt? Bahnemann 10:43, 18. Mär. 2008 (CET)Beantworten

§33 WpÜG gilt ja nicht für Handlungen, denen der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft zugestimmt hat. Das ist in der Praxis ein ganz starkes Ausschlusskriterium, weil eben meistens Vorstand und AR eng zusammenarbeiten, wenn sie eine Übernahme verhindern wollen. --Echoray 14:29, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten