Diskussion:Goldankauf

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Abschnitt über Ausweispflicht missverständlich formuliert und inhaltlich unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es zur Ausweispflicht:

In fast allen Bundesländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich beim Goldverkauf auszuweisen. Mit dieser Maßnahme möchten die Goldankauf-Unternehmen auch vermeiden, gegen § 147a zu verstoßen, in dem Sie fahrlässig Edelmetalle oder edelmetallhaltige Gegenstände von einem Minderjährigen kaufen. Ausnahme Bayern: Beim Goldankauf in Bayern muss erst ab einem Ankaufwert von 15.000 Euro ein Ausweis vorgelegt werden.

Hierzu vertrete ich folgende Meinung:

  1. Der Anfang des zweiten Satzes, Mit dieser Maßnahme, scheint sich auf die gesetzliche Vorschrift, sich auszuweisen, zu beziehen. Jedoch wird dann nahegelegt, es handle sich um eine Maßnahme der Unternehmen. Der letzte Satz wiederum scheint auszusagen, dass im gesamten Bundesland Bayern erst ab 15.000 Euro Ausweispflicht gilt. Hier werden gesetzliche Rahmenbedingungen und Unternehmensinteressen vermischt. Wenn es im Interesse der Unternehmen ist, dass der Verkäufer sich auch unterhalb von 15.000 Euro ausweist, warum wird das dann nicht auch gelegentlich in Bayern praktiziert? - Der Abschnitt sollte dahingehend verbessert werden, dass gesetzliche Rahmenbedingungen und Untenehmensinteressen klar voneinande getrennt dargelegt werden.
  2. Ein Hinweis darauf, dass die Grenze von 15.000 Euro mit den Gesetzen im Zusammenhang mit Geldwäsche zusammenhängt, wäre für die Leserschaft womöglich interessant.
  3. Sofern es tatsächlich Bundesland-spezifische Gesetzgebungen gibt, die eine Ausweispflicht unterhalb von 15.000 Euro vorsehen, ist Bayern nicht das einzige Bundesland, in dem keine solche Gesetzgebung exisitert. Auch in anderen Bundesländern gibt es Ankaufstellen, die unterhalb von 15.000 Euro Tafelgeschäfte abwickeln. - Eine Auflistung der Situationen in den Bundesländern, am besten mit Quellen, wäre hilfreich. (nicht signierter Beitrag von 84.190.138.9 (Diskussion) 22:50, 8. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Das Interesse für eine ausweispflicht liegt an mehreren Stellen: 1) Schutz der Händlers vor Hehlerei 2) Schutz vor Absichtlicher Täuschung durch Fälschungne 3) Einhaltung der Geldwäschebestimmungen Aurorahell (Diskussion) 16:58, 31. Dez. 2016 (CET)Beantworten