Diskussion:Grenzwand
Begriff unklar
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff Grenzwand ist mir auch für Wände geläufig, die auf der Grenze errichtet wurden. Dies ist zwar schon seit Jahren als Neubau bei tragenden Wänden nicht mehr zulässig, es gibt aber noch Häuser, die eine gemeinsame Wand nutzen, die auf der Grenze steht. Man kann zwar meist erkennen, mit welchem Haus die Wand errichtet wurde aber, wenn sie weggerissen wird, stürzen beide Häuser ein, wenn es sich um eine tragende Wand handelt. In Hamburg gibt es ein altes Gewohnheitsrecht, nachdem viele Grundstücke durch einen Zaun oder eine Mauer getrennt sind, der bzw. die auf der Grenze steht und von dem Nachbarn, der von der Straße aus gesehen rechts des Zauns oder der Mauer wohnt, unterhalten werden müssen und nur nach gemeinsamem Beschluß beseitigt werden dürfen. Dies gilt aber soweit ich weiß nur für Sichtschutzmauern und die früher üblichen Maschendrahtzäune. Tragende gemeinsam genutzte Wände müssen m.W. durch zwei Mauern auf beiden Seiten der Grundstücksgrenze ersetzt werden, wenn einer der beteiligten das verlangt. Jeder muß dann die Kosten für seine Wand tragen. Es wäre schön, wenn der Artikel hier etwas mehr auf die Definition des Begriffs und ggf. andere gebräuchliche Begriffe eingehen könnte. Auch wären Quellen schön insbesondere für die Behauptung, daß Mauern, die auf der Grenze stehen nicht Grenzmauern sind. --89.12.242.132 15:42, 28. Sep. 2014 (CEST)