Diskussion:Grundruhrrecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2.244.119.185
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Der ganze Artikel riecht nach WP:Theoriefindung; es sind keine Quellen benannt, seit 2003 hat sich auch inhaltlich praktisch nichts geändert. Ein Eintrag im Meyers von 1907 definiert das Grundruhrrecht auch ganz anders ([http://www.zeno.org/nid/20006716644 ]), ohne freilich weitere Quellen anzugeben. Die Artikelbeschreibung erscheint mir als bloße Fiktion (die dennoch fleissig hier abgeschrieben wurde, wie ein Blick in Gogle ergibt). Wenn keine Belege auffindbar sind (bzw. die Behauptungen des Meyer nicht verifiziert werden können) sehe ich hier einen Kandidaten für einen LA wg. TF. Oder hat noch jemand was substantielles? - Grüße --MMG 17:48, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Interessant, dass es heute noch heißt: "Vom Laster gefallen" (und "gehört" dann dem Finder). (nicht signierter Beitrag von 2.244.119.185 (Diskussion) 13:30, 13. Apr. 2021 (CEST))Beantworten