Diskussion:Grundversorger

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Peter Steinberg in Abschnitt Der Sinn ist doch die Versorgungssicherheit!
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staatsangehöriger[Quelltext bearbeiten]

diese seite dient der verwirrung, das bürgerliche recht ist unwirksam bei grundversorungsdienstleistungen auf hoheitlichem gebiet im Sinne einer höheren Bürgerschaft, d.h. Kunde existiert nicht. Wenn ein Mietvertrag endet, gibt es keine Pflicht zur Abhnahme von Dienstleistungen auf diesem hoheitlichem Gebeit, daher wird der Stromzähler abgelesen und das einzige was bleibt ist, das der Mieter beim alten Vermieter seine ladungsfähige Anschrift (d.h. neue Anschrift) mitteilt), allein dadurch das er seine Kaution zurückerhalten möchte.

Wer sich anmeldet bekommt Strom von anderen Versorgern, die höhere Preise fordern müssen und dies muss nicht bewiesen werden, weil Grundversorgung den Allgemeinen Strompreis bestimmt und zwar für die Mindestabnahmemenge eines Hauses, umgelegt auf eine Person. Weiter ausgeführt: Lebst du in einer Mehrzimmerwohnung mit meheren PERSONEN dann kann es sich lohnen diesen Mehrmengenrabatt vertraglich zu konkretisieren mit einer Anmeldung über z.B. eine Suchmaschine beim günstigsten Anbieter.

Ausnahme bleibt der Rabatt beim Strompreisanbieter, der gewechselt worden ist, da dieser für Neukunden eine Prämie bis zu einer Höhe einer Summe von Personenrabatt zahlt (i.S.d. EU-Verordnungen). Daher sollte ein Wechsel überlegt sein und bei mehrmaligen Wechseln (im Sinne von kassieren von Prämien) wird sicherlich ein Mensch auf die Idee kommen, diese Stromhopper über eine Datenbank zu "entsorgen".

Manchmal passiert es das es einer Rechnungsverantwortlichen auffällt, das hier keiner Strom zahlen muss, da niemand dies im Mietvertrag geschrieben hat, aber alle pflichtgemäß trotzdem ihre Stromabschläge zahlen, bis es jemanden auffällt, das diese im Prinzip Stundungen sind, aus Sicht des Eigentümers, denn dieser muss für das Haus und die Mietwohnungen, auch in der Zeit wo die Wohnungen leerstehen, eine Kaution haben - damit ist eine Mietsicherheit pro Wohnung gemeint und diese wird über das Rechnungswesen abgewickelt. Da dies sicherlich niemanden auffällt, wird einfach pro Kopf umgelegt, d.h. sind 8 Wohnungen in einem Haus und es leben nur 5 Mietparteien im Hause dann wird von der Kaution abgesehen und der Mietpreis erhöht sich um 3/8 des Strompreises während der Zeit des Innehabens einer Wohnung.

Dies sollte grundsätzlich nicht Grundgesetzkonform sein, weiß aber niemand und daher darf der erste Wikipedia-Leser, nach Erstellung dieses Eintrags auch mein Hausrecht besetzen. (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.244 (Diskussion) 13:56, 16. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Dein Zähler befindet sich im Besitz des Netzbetreibers (mit deinem Netzanschlussvertrag) und unterliegt nicht deinem Hausrecht. Der Gesetzgeber schafft dir Versorgungssicherheit, z.B. wenn dein Lieferant pleite geht oder kein Lieferant dich haben will, weil deine Schufa nicht in Ordnung ist, du aber auf Strom oder Gas angewiesen bist. Kündige doch den Netzanschlussvertrag, dann wird dein Hausanschluss demontiert und dein Hausrecht gewahrt. --CaS2000 (Diskussion) 19:37, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Die Halbe Wahrheit : das Prinzip der UN Vertragsfreiheit und der BRD Zwangskunden Systematik[Quelltext bearbeiten]

"Das Vertragsverhältnis zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kann durch einen Vertrag in Schriftform aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Das Versorgungsverhältnis kann durch den Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, z. B. zwecks Stromanbieterwechsel."


Richtig von einen Vertragsverhältnis in sinne vom dem Prinzip des Vertragsrecht ( https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kaufrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrecht ) an sich kann man nicht wirklich reden da der Bürger durch das Gesetz (Grundversorgung) unausweichlich ein Lebenslanger Zwangskunde ist.

Denn im Gegensatz zur den USA, Kanada , Australien , Neuseeland usw wo der freie Bürger frei entscheiden kann ob er den nun überhaupt für seinen Haushalt Strom beziehen will oder nicht, ist der Bürger per Gesetz in der BRD ( dank Lobbyarbeit und Parteispenden versteht sich ) als Haushaltskunde gezwungen ein Kostenpflichtigen Vertrag mit einen Grundversorger unfreiwillig (automatisch) einzugehen.( so viel zum Thema Demokratie )

Ebenso ist das Prinzip der Kündigung dementsprechend ins absurdum geführt da der Bürger dank den Gesetzt automatisch wieder mit einen Grundversorger in einen Kostenpflichtigen Zwangsvertrag Verhältnis eingelassen wird.

Das Prinzip gar kein Strom beziehen zu wollen ist dementsprechend überhaupt nicht möglich, da man durch Zwang ein unfreiwilliger Kunde wird, der wiederum durch Zwang die Aktionäre dann mit Euros Füttern darf, die wiederum die Politiker dann entsprechend füttern, die dann die Gesetze machen, das man dadurch ein geschwungernermassen Zwangskunde wird und das durch Verträge über dritte.

Aus einer Sekte kann man austreten, aus der Mafia nur einmal, in der Grundversorgung ist man Lebenslang ein Kunde ohne jemals ein Vertrag willentlich unterschrieben zu haben. (nicht signierter Beitrag von 92.206.66.101 (Diskussion) 23:09, 13. Jul 2016 (CEST))

Grundversorgungstarife[Quelltext bearbeiten]

sind immer teuerer als von Mitbewerben (ich weiss auch nicht warum). Das sollte mal auf der "Vorderseite" erwähnt werden. --88.128.80.157 17:17, 10. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Gilt aktuell wohl nicht mehr, jedenfalls nicht das "immer" --79.238.237.238 10:33, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Der Sinn ist doch die Versorgungssicherheit![Quelltext bearbeiten]

Aus den Artikel geht überhaupt nicht hervor, was eigentlich der Sinn des Konzepts "Grundversorger" ist. Wenn ich es recht verstanden habe, geht es doch darum, dass das Licht nicht ausgeht, wenn irgendetwas Schief geht, der Versorger zum Beispiel Pleite macht. --Peter Steinberg (Diskussion) 19:23, 20. Nov. 2023 (CET)Beantworten