Diskussion:Hafteinlage
Hafteinlage - Kommanditeinlage
[Quelltext bearbeiten]Hafteinlage ist gleich Kommanditeinlage. Was der Artikel als Kommanditeinlage bezeichnet, müsste richtigerweise Pflichteinlage heißen. Quelle: § 5 GmbH & Co. KG Schulze zur Wiesche/Breithaupt Breithaupt/Ottersbach, Kompendium Gesellschaftsrecht 1. Auflage 2010 Rn 525-526 (nicht signierter Beitrag von 62.96.37.226 (Diskussion) 10:42, 18. Okt. 2012 (CEST))
Begriff bedungene Einlage
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Beim Durchsehen dieser Seite ist mir aufgefallen, dass hier der Begriff "bedungene Einlage" für Österreich mit dem Begriff "Haftsumme" gleichgesetzt wird. Dies ist leider nicht richtig. Der Begriff bedungene Einlage bezeichnet eben nicht die Haftsumme, sondern die Pflichteinlage, zu der sich der Kommanditist im Innenverhältnis verpflichtet. Die entsprechende Norm findet sich in § 169 UGB.
bzw.
Rieder/Huemer Gesellschaftsrecht 4. Auflage Wien 2016 S. 198
Bitte dies zu ändern, danke!