Diskussion:Handelsspanne

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Schlechtes Beispiel[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel zur Berechnung von Aufschlags- und Abschlagsspanne ist schlecht gewält, da von 100 auf 50 der Rechenweg nicht absolut eindeutig ist. Denn um von 100 auf 50 zu kommen, könnte man sowohl 50/100=0,5 rechnen, als auch 1-50/100=0,5. Ein "krummes Bespiel wäre besser. Z.B.:

  • EK: 60, VK 100
  • Aufschlagsspanne: 100/60-1=0,66666 = +66,67%
  • Abschlagspanne: 1-60/100=0,40 = 40%. Oder eben 60/100=0,60 = 60%. Was davon richtig ist, geht aus dem Beispiel im Artikel nicht hervor, da beide Rechenwege bei 50% landen.

--Tomakos 16:02, 8. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Fehlende Überschrift[Quelltext bearbeiten]

Der Baustein kann enfernt werden, da sich keine Überschneidungen mehr ergeben. Allenfalls ist die Gleichsetzung von "Handelsspanne (Marge)" leicht irritierend, da "Marge" nur in Österreich für "Handelsspanne" verwendet wird. == Hanno 11:54, 8. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]


Die Definition ist falsch. Umsatzerlöse - Wareneinsatz ergibt den Rohgewinn. Wird der Rohgewinn prozentual vom Umsatz ausgedrückt handelt es sich um die Handelsspanne.

kalkulatorische Wagnisprämie[Quelltext bearbeiten]

... der kalkulatorischen Wagnisprämie (für die risikoreichere Anlage des eingesetzten Kapitals im Unternehmen statt als Bankeinlage)

Die Erklärung dient für den Einsatz der kalkulatorischen Zinsen - das betriebsnotwendige Kapital wird nämlich nicht nur über FK finanziert, sondern auch über EK, und deshalb ist eine Vergütung über kalkulatorische Zinsen anzusetzen.

Die kalkulatorische Wagnisprämie ist für die aktuellen Wagnisse, wie z.B. Diebstahl, Verderbnis, Forderungsausfälle etc. und wird aus einem Durchschnittswert der Vergangenheit (z.B. der letzten 3 bis 5 Jahre) gebildet.[Spezial:Beiträge/85.176.180.8|85.176.180.8]] 18:39, 15. Dez. 2008 (CET)

Hier die Berechnung zum Netto-Listenverkaufspreis:

Netto-Listeneinkaufspreis

- Lieferrabatt

= Netto-Zieleinkaufspreis

- Liefererskonto

= Netto-Bareinkaufspreis

+ Bezugskosten

= Netto-Einstandspreis

+ Handlungskosten

= Selbstkosten

+ Gewinn

= Netto-Barverkaufspreis

+ Kundenskonto

= Netto-Zielverkaufspreis

+ Kundenrabatt

= Netto-Listenverkaufspreis

Die fehlt nämlich ganz schön um die Begrifflichkeiten Netto-Listenverkaufspreis und Einstandspreis zu verstehen.

Die Handelsspanne berechnet sich dann wie im Artikel beschrieben aus:

HSP = (Netto-Listenverkaufspreis-Netto-Einstandspreis)*100%/Netto-Listenverkaufspreis

der kalkulationszuschlag berechnet sich dem entsprechend:

KZS = (Netto-Listenverkaufspreis-Netto-Einstandspreis)*100%/Netto-Einstandspreis

also gibt der Kalkulationszuschlag an um wie viel die Handelsware zum Einstandspreis teurer geworden ist und die Handelsspanne gibt an wie viel vom Listenpreis der Handel an Prozenten draufgeschlagen hat. die anderen begriffe marge und so weiter kenne ich nicht hab ich nicht gerlernt und kann sie daher nicht differenzieren.

bezugskosten sind dabei z.B. zölle, porto, transportkosten halt zum lager hin die kosten. Handlungskosten sind dann die lagerkosten, die kosten zum verkauf usw. halt alle kosten bis es von der ankunft der ware bis zum zeitpunkt des verkaufs

hier der link das das ganze eine quelle hat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Handelskalkulatio

österr./schweiz. "Marge" ?![Quelltext bearbeiten]

Vielleicht hab ich ja nur mit Menschen zu tun, die veraltete Begriffe verwenden ;-), aber ich höre hier in Deutschland sehr oft die "Marge", wenn eine Handelsspanne gemeint ist. Also so österreich- oder schweizweit begrenzt ist das im Sprachgebrauch nicht. -andy 77.190.60.122 09:12, 22. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Stimmt, habs geändert. --Komischn 14:17, 22. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Streichholzbeispiel falsch gerechnet[Quelltext bearbeiten]

Bei einem EK von 0,03 und einem Aufschlag von 100 % ergibt sich VK-Preis von 0,06 und eine Marge von 0,03. --der Chevalier (Diskussion) 15:50, 14. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Strukturieren[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist überhaupt nicht strukturiert. Es fehlt eine Untergliederung. Was haltet ihr davon? Falls sich niemand berufen fühlt, übernehme ich das bei Gelegenheit.

--Sandro M. Roch (Diskussion) 14:02, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

"Seitdem die Preisbindungs-Verordnung vom 23. November 1940 ..." Nicht schon 1936 oder 1937? https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_37T1_023_0243.jpg https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_36T1_095_0885.jpg --Mueck (Diskussion) 12:01, 13. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]