Diskussion:Hauptgefreiter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Myotis in Abschnitt Foto
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Der Dienstgrad Hauptgefreiter kann nur durch die Einstellung mit einem höherem Dienstgrad übersprungen werden. Bis zur Änderung der SLV"

Das stimmt nicht. UAs, FAs und OAs werden im Normalfall nach dem OG direkt zum Unteroffizier, Unteroffizier FA oder Fahnenjunker befördert und überspringen dabei den Hauptgefreiten (und den Stabsgefreiten und den Oberstabsgefreiten). Oder hab ich das nur falsch verstanden? --Chiron 23:51, 10. Feb 2006 (CET)

--ja, hast Du. Denn diese Dienstgrade sind nicht obligatorisch und für UA's, FA's und OA's gar nicht vorgesehen, werden also nicht im eigentlichen Sinne "übersprungen". Gemeint ist die direkte Einstellung als SG oder OSG, die aber so gut wie nicht mehr vorkommt. Madbros 15:08, 1. Sep 2006 (CEST)

Dienstzeit[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel steht, daß man erst nach 12 Monaten HG werden kann. Wurde das geändert? Ich wurde 2000 als Wehrpflichtiger nach neun Monaten Grundwehrdienst Hauptgefreiter. Küstenkind 10:18, 27. Mär 2006 (CEST)

Ja, genauso kenn ich es auch. Wurde November 2000 für 10 Monate eingezogen und Einige aus meinem Hexal sind nach 9 Monaten zum HG ernannt worden. Vorzugsweise natürlich die GeZi-Schlampen :D . Da muss mittlerweil also irgendwas geändert worden sein. --Stimpson 14:59, 1. Jun 2006 (CEST)

Man kann zum Ausscheidetermin zum Hauptgefreiten der Reserve befördert werden. Für die freiwillig länger Dienenden und Zeitsoldaten gelten die 12 Monate. --Chiron 00:20, 17. Apr 2006 (CEST)


Mittlerweile ist es Standard, dass man erst nach einem Jahr HG wird. Wegen der Stellen, sonst hätte der Bund zu viele.

--Das hat nichts mit Standard zu tun. Die alte SLV sah, wie oben richtig gesagt, vor, dass GWDL mit Beendigung der Dienstzeit zum HG der Reserve befördert werden konnten. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Beförderung für aktive Soldaten waren und sind auch nach der neuen SLV immer noch 9 Monate nach Beförderung zum Gefreiten, also nach mindestens 12 Monaten Dienstzeit. Zwar kommt es immer wieder vor (häufig in Einsätzen), dass Soldaten früher zum HG befördert werden, diese Beförderungen sind jedoch eigentlich ungültig, weil keine rechtliche Grundlage vorliegt. Die Klappen dürfen die Männer trotzdem behalten, weil alles andere einer Degradierung gleichkäme, die nur das Truppendienstgericht anordnen darf. Madbros 15:08, 1. Sep 2006 (CEST)

Also 1998 war es bei mir so, das in unserer Kompanie durchweg alle ganz am Ende des 9. Dienstmonates zum HG befördert wurden. Dann gings in den Sommerurlaub und nach 14 Tagen waren die Meisten dann "AUS", bis auf die, die länger machten. Ich weiß aber von anderen, dass es bei denen nicht so gewesen ist. Aber wie Madbros schon schreibt, liegt die Betonung wohl auf KONNTE. Es war wohl nicht überall so. Ob das nun nach der SLV korrekt war oder nicht, darauf sei gepfiffen. Interessiert später eh keinen mehr, ob du als OG oder HG ausgeschieden bist.

-- Also bei uns war das so(Nov.2000 eingezogen), das 2-3 von 20 sehr sehr frühzeitig vom Hauptmann zum Hauptgefreiten gemacht worden sind, lange vor dem 9. Monat. Der Rest wurde später beim Abgang bis auf einen Gezi-typ zum Haupgefreiten der Reserve. Die 3 die frühzeitig HG wurden, hatten eine extra Belobigung durch den Hauptmann erfahren, wegen guter Leistungen. War das ungültig? --85.180.157.200 06:22, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Als ich meinen Wehrdienst (Juli 2000 bis April 2001) abgeleistet habe, wurden ca. 10 Obergefreite nach dem neunten Monat zum Hauptgefreiten befördert. Wurde als Leistungsbeförderung bezeichnet. Die Aussage, daß es sich hierbei um nicht rechtmäßige Beförderungen gehandelt haben soll (SLV), kann ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen, da ein erhöhter Sold etc. gezahlt wurden, außerdem gab es noch die Urkunde vom Minister. Wer hat denn jetzt mal wirklich Ahnung davon und ist in der Lage, dies im Artikel zu ergänzen. Danke. --Benutzer:DiplIngStH 00:20, 25. Apr 2010 (18:56, 25. Apr. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Da gibt es nichts zu ergänzen. Weder die SLV noch die ZDv 20/7 sehen eine Beförderung nach 9 Monaten Gesamtdienstzeit vor. Wie auch immer es damals hingekriegt wurde, aber es ist nicht (mehr) zulässig. TazD 21:46, 25. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ich dachte eigentlich, das Thema wäre abgehakt... Und 'ne Urkunde vom Minister zur Beförderung zum HG kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen... Die unterschreibt bei Wehrdienstleistenden nämlich der Kp/BttrChef und bei SaZ der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte im Namen des Bundesministers. Ist zumindest auf meinen Urkunden so... Und auf allen anderen, die ich kenne und ausgefertigt habe, auch... Außer vielleicht ganz allgemein eine Dankesurkunde für außergewöhnliche Leistungen. Die müssten dann aber schon wirklich... nun ja... außergewöhnlich gewesen sein...--madbros 08:45, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Das ist ja die Urkunde vom Minister... Die liegt im GeZi zur Ausfüllung bereitliegt (vermute ich) und unterschrieben wird wie du beschrieben hast. Wobei, wer bei SaZ-Msch unterschreibt, wäre ich mir nicht sicher, der BtlKdr wie Du sagst, oder doch auch der KpChef; bei Unteroffizieren ist es der Leiter der Stammdienststelle der Bundeswehr, dementsprechend müßte es für aktive Offiziere der Leiter des Personalamtes der Bundeswehr sein, letzteres ist aber nur Vermutung.--77.4.93.240 23:47, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist alles sehr merkwürdig. Bei meiner Grundwehrdienstzeit (anfangs W12, 1995) gab es auch gar keine GWDL-Obergefreiten. (außer SaZ) Man kam als einfacher Soldat aus der dreimonatigen Grundausbildung und wurde nach dem 6. Monat Gefreiter. Nach dem 9. Monat wurde man entweder Hauptgefreiter (das kam auf die Planstelle an) oder man blieb Gefreiter. Da gleichzeitig mittendrin die Wehrpflicht auf 10 Monate reduziert wurde, hatte ich incl. Resturlaub den HGefr für 2½ Wochen... W10er erhielten dann schon direkt nach der Grundausbildung den Gefreiten... -- megA 19:43, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Beförderung zum HG bereits vor dem Ablauf von 12 Monaten[Quelltext bearbeiten]

Die sog. "Leistungsbeförderung" von GWDL nach 8 Monaten Dienstzeit (also im 9. Monat) ist und bleibt nach der SLV unzulässig. Wer anderer Meinung ist, belege dies bitte. Solange kein Beleg kommt, werde ich entsprechende Änderungen immer wieder löschen. Vier Jahre S1 und GeZi hinterlassen einiges Wissen... Madbros 20:55, 18. Dez. 2007 (CET)

Schatz 8 Jahre Bund auch. Was willst du wissen GEZI-Schlampe ausser das du mit deinem T-7,5 nix mitbekommen hast ausser funktionierenden Kaffemaschinen und der technischen Klopperei mit einer Schreibmaschine. Schlaft ihr eigentlich beim Taktiker? Das wär der S1. S3 ist Personal, vielleicht kannste den Haupt-, Stabs- oder sonst einen feldwebel ja mal zur Akteneinsicht überreden. Warum donner ich hier eigentlich gerade einen Aushilfs-, Papp-, oder sonstwie Kameraqden an. Lieber Madbros! Denk an Dieter Nuhr! --Ironhoof 20:07, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Wat? Wer bist Du denn??? Wir wollen doch hier nicht persönlich werden, oder? Wilde Verdächtigungen bezüglich meiner Qualifikation sind auch zu nichts nütze... Wenn Du mehr wissen willst, können wir uns gern privat unterhalten, aber das öffentliche Dreckschmeissen lassen wir schön sein. Im Übrigen: Lesen soll bilden, also lies hier: Stabsabteilung. Beachte bitte insbesondere den Punkt "Heutige Nutzung". Und bis dahin schweig still. Ansonsten gebe ich Dir einen guten Tip: Klick. Vorher Lautsprecher einschalten. Mit kameradschaftlichen Grüßen madbros 13:34, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


Ich weiß ja nicht, woher ihr euer Wissen bezieht, aber eine Beförderung war definitiv zu Zeiten der W10 zum 9. Monat möglich. Dies ist seit Umstellung auf W9 nicht mehr möglich. Siehe hier als ersten Anhaltspunkt: http://www.bundeswehrforum.de/forum/laufbahn-und-karriere/beforderung-1893/

--62.181.145.145 16:48, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

So, ich habe einmal eine ältere Verordung (1998) rausgesucht, da steht in § 9 Satz 4 die entsprechende Grundlage, insofern gab esw in der Vergangenheit also rechtlich sauber Beförderungen zum HG VOR dem Ablauf von 12 Monaten. Ich denke, das sollte entsprechend berücksichjtigt werden. Die geforderte "PrüfunG" kann bspw, eine bestandener Führerschein der BW o.ä. sein. Inwieweit die Wachausbildung auch dazugehört, kann ich nicht beurteilen.

http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl198009.pdf'%5D&wc=1&skin=WC

--62.181.145.145 17:02, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Überflüssiges[Quelltext bearbeiten]

Zitat:

Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Mannschaften können Hauptgefreite auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung niemandem allein auf Grund ihres Dienstgrades Befehle erteilen.[8] Wie alle Mannschaftsdienstgrade können sich Hauptgefreite auch in Notlagen nicht selbst zu Vorgesetzten gemäß § 6 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung“) der Vorgesetztenverordnung erklären.[9]

Was soll dies alles eigentlich sagen? Es reichte volkommen die Aussage aus, wann jemand aufgrund seines Dienstgrades ein Vorgesetzter ist. Man muß nicht bei jeder Tätigkeit langatmig erläutern, wann der Betreffende aufgrund des Dienstgrades dies und das NICHT ist. Es ist bei einem Mannschafsdienstgrad auch völlig klar, daß ihm allein aufgrund seines Dienstgrades keine Vorgesetztenfunktion zukommt. Eigentlich nichtssagendes Palaver. --91.60.136.233 01:38, 6. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Es ist m.E. erklärungsbedürftig, wann jemand Vorgesetzter ist und wann nicht, weil das in der Bw (fast schon überkompliziert) geregelt ist. Was das meint, ist wohl klar, denn VIEL simpler (und ebenso präzise) kann man das kaum formulieren. Im Grunde hast du natürlich recht: normalerweise ist das Prinzip dabei für alle Dienstgrade vergleichbar. Eine Besonderheit ist allerdings gerade für den §6, dass hier für alle Mannschaftsdienstgrade eine Ausnahme existiert. Denn Soldaten dieser Dienstgradgruppe dürfen sich (einigermaßen nachvollziehbar) im Gegensatz zu allen anderen aufgrund §6 nicht zu Vorgesetzten erklären. Deine Kritik bzw. Anregung das zu streichen was ohnenhin Allgemeingut (Wirklich? Versteht das jeder?) zu sein scheint, verfolgt insofern den falschen Ansatz. Man müsste das streichen, was allgemeingültiges Prinzip ist (d.h. in den Artikeln aller Nichtmannschaftsdienstgrade - das will aber keiner!) und gerade diese von dir als unnötig kritisierten Bemerkungen hier (und bei anderen Mannschaftsdienstgraden) stehen lassen, weil ja genau dies die Ausnahme ist.--TUBS 10:39, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich verstehe und teile beide Argumente, für mich wiegt aber in Übereinstimmung mit der IP dasjenige schwerer, dass hier ein Wesensmerkmal der Mannschaften (nicht etwa [nur] des HG) ausführlichst dargestellt wird, obwohl das alles (richtiger) bei Mannschaften nachzulesen ist und hier vor allem lediglich als Füllmaterial wirkt aus Angst vor einem WP:Stub. --Matysik 15:05, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das ist eine legitime Meinung. Man müsste das dann allerdings konsequent für alle Dienstgrade so handhaben-alleine schon weil die Artikel der DG bewusst so gleichartig aufgebaut sind. Also prüfen ob die Infos im DGrp-Artikel ausreichen und dann entsprechendes in den Artikeln zum einzelnen DG entfernen. Das könnte man noch weiter treiben, denn in der Tat ist ja einiges für alle DG bzw für eine ganze DGGrp einheitlich geregelt. Dann bliebe in den DG-Artikeln unter Umständen wenig übrig. Leser können dann kritisieren, keine der von Interesse benötigten Infos direkt hier im Artikel vorzufinden (also das Gegenteil von der IP) bzw. für die benötigten Infos in andere Artikel zu springen. Man müsste dann auch sehr gut auf die Artikel verlinken wo man die dann entfernen Informationen findet. Von mir aus kann man das machen, ich persönlich find ein bisschen Redundanz zweckdienlicher (wenn auch nicht gerade sehr elegant). Man muss da halt ein bisschen die Balance ausloten zwischen den beiden Ansätzen. --TUBS 08:35, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Klar, das ging mir auch durch den Kopf und ist generell richtig. Aber ich glaube in diesem konkreten Fall, dass wirklich absolut niemand im Artikel "HG" danach sucht (oder auch nur wissen will), ob und unter welchen Umständen dieser Vorgesetzter sein kann. Das ist hier einfach zu weit hergeholt für meinen Geschmack und wirkt echt seltsam im Artikel. :-) Gruß! --Matysik 12:01, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Foto[Quelltext bearbeiten]

Genau wie im Artikel "Obergefreiter" zeigt das Foto in der Einleitung keinen Obergefreiten, sondern einen Hauptgefreiten. Man muss zwar etwas genauer hinschauen, sieht aber 3 Streifen unter der grünen Litze. -- Myotis (Diskussion) 08:28, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten