Diskussion:Haupttreuhandstelle Ost

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Eigentlich wollte ich unter HTO was zur High-Tech-Offensive des Freistaats Bayern finden. Anfürsich war das nämlich die gängige Abkürzung dafür.

Bitte ändern.

Hallo Anonymus (??), das würde sich dann ändern, wenn es für diese Hi-Teck einen Artikel gibt. Sonst ist es bei WP so, dass halt der erste einen Artikel anfängt und wenn es später zwei gleichluatende Begriffe gibt, wird eine entsprehende Beschilderung aufgestellt. Also, nur Mut, und zur Tastatur gegriffen. - asdfj 00:27, 7. Mär. 2009 (CET) -

Völkerrechtswidrige Enteignungen werden verschwiegen[Quelltext bearbeiten]

Heutige Veränderung der Einleitung: Mit der neuen Formulierung Sie war zuständig für die Durchführung der Beschlagnahme, der kommissarischen Verwaltung und der Einziehung des Vermögens von polnischen Staatsangehörigen (ref VO-Text) wird beim Lesenden der Eindruck erweckt, dass die HTO gültiges Recht umsetzte. Das trifft aber nicht zu. Nach Völkerrecht dürfen bei kriegsbedingtem Verwaltungshandeln des Aggressors keine Enteignungen vorgenommen werden. Die zitierte VO ist Teil der dt. Kriegsverbrechen. Damit werden in der WP die völkerrechtswidrigen Enteignungen verschwiegen. Die vom Besatzer geschaffene VO ist Teil des Nazi-Raubzugs insbesondere gegen polnische Juden.

Durch die Veränderung fehlt die rechtshistorische Einordnung. Mein Vorschlag lautete Die HTO war zuständig für alle Formen der völkerrechtswidrigen Enteignung der Besiegten: Beschlagnahme, kommissarische Verwaltung und Einziehung des Vermögens.

Insgesamt ist der Artikel, auch dafür, gut bequellt.

--B-asdfj, 14:53, 3. Mär. 2014 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Basdfj (Diskussion | Beiträge))