Diskussion:Haushaltsgesetz

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Haushaltsplan / Haushaltsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Haushaltsgesetz und Haushaltsplan? Oder ist das das gleiche? Wenn ja, sollte man die Artikel (bzw. Lemmata) wohl zusammen legen.

Wie bereits dargelegt umfasst der Haushaltsplan tausende (und mehr) Einzelposten in Einnahmen und Ausgaben (Verpflichtungsermächtigungen) getrennt nach Organisationseinheiten der Verwaltung. Diese Einzelansätze werden (praktischerweise) in dem Haushaltsplan (Tabellenwerk) zusammengefasst und als Anlage dem Haushaltsgesetz beigefügt. Eine Aufdröselung innerhalb des Gesetzestextes würde den Rahmen sprengen. Mit dem verabschiedeten Haushaltsgesetz wird auch dessen Anlage (Haushaltsplan) wirksam. --Wikiseidank (Diskussion) 08:19, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Interessant wäre noch der qualitative Unterschied/Wirkung zwischen dem Beschluss und der Feststellung des Haushaltsgesetzes. --Wikiseidank (Diskussion) 08:21, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Haushaltsgesetz - Ermächtigungsrahmen, jedoch keine verbindliche Vorgabe zur Ausgabenleistung?[Quelltext bearbeiten]

...es sei denn die Ausgabe beruht auf einer gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtung: "Die Verwaltung (vollziehende Gewalt) ist an Gesetz und Recht gebunden." (Art. 20 (3) GG). Das Haushaltsgesetz/der Haushaltsplan stellt einen Ermächtigungsrahmen für die Verwaltung dar (§ 3 BHO). Wie bindend sind im Haushaltsplan aufgeführte Maßnahmen und Programme, wenn diese nicht auf "Gesetz und Recht" basieren? Oder anders, erspart/ersetzt die Veranschlagung in einem Haushaltsplan/-gesetz einen konkreten Gesetzbeschluss für diese Maßnahme/dieses Programm?--Wikiseidank (Diskussion) 12:39, 25. Feb. 2014 (CET)Beantworten