Diskussion:Hausierer

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Die getroffene Abgrenzung zum Handelsvertreter oder (Handels?)Reisenden ist nicht verständlich; sie wird ohne nähere Begründung postuliert. Ein "umherziehender Händler" reist und handelt, ist also wortwörtlich ein Handlungsreisender.

Warum fehlt der Vorsatz "Handlungs" beim Reisenden, und wo liegt der tätsächliche Bedeutungsunterschied zwischen diesem und dem Hausierer? Ist "Hausierer" vielleicht nichts weiter als eine abfällige Bezeichnung für einen Handlungsreisenden? Oder ist ein Hausierer eher selbstständig, anders als die laut Reisender eher angestellten (Handlungs)Reisenden? Das widerspräche aber der Einordnung des Artikels unter "Marketing". --Gratisaktie 21:43, 20. Aug 2006 (CEST)

"Marketing" umschreibt "nach Betriebswirtschaflichen Grundsätzen". Es macht keinen Unterschied ob selbständig, angestellt, legal oder kriminell. --Staro1 22:51, 20. Aug 2006 (CEST)

Die jetzige Formulierung klingt sehr nach Handelsvertreter-POV. Nach meinem Begriffsverständnis ist diese getroffene, ziemlich klare Abgrenzung zwischen "Hausierer = unseriös" und "(Handlungs)Reisender = seriös" stark übertrieben. Die beiden Begriffe werden in der Umgangssprache durchaus auch mal synonym gebraucht.

Wenn jemand an der Haustür klingelt und was verkaufen will, weiß die Oma nicht, ob er legal oder illegal arbeitet, ob der auf Betteln angewiesen ist oder bei einem Konzern angestellt. Für sie ist das ein "Hausierer" oder ein "Vertreter" oder etwas poetischer ein "Handlungsreisender", je nachdem welchen Begriff sie bevorzugt.

Diese Oma-Sicht hätte ich auch gerne in dem Artikel wiedergegeben, genauso wie die bisherige Sicht eines Handelsvertreters, der seine Ehre wahren möchte und sich von Bettelei und ähnlichem abgrenzt. --Gratisaktie 23:20, 20. Aug 2006 (CEST)

Das Neutralitätsproblem liegt wohl eher darin, das die Oma hier als Gefühllos und dumm betrachtet wird --Staro1 01:09, 21. Aug 2006 (CEST)
Oder einfach darin, dass in diesem Artikel bisher niemand eine Abgrenzung zum HV vorgenommen hat. In meinem Artikel Drückerkolonne gehe ich dem Problem mit dem umgangssprachlichen Aufhänger aus dem Weg, da es sich um keinen Rechtsbegriff handelt. Der Reisese ist ein Rechtsbegriff, ebenso wie der Handelsvertreter. Hier gilt es nun also auszudifferenzieren, wer in eigenem Namen hausieren geht und wer im Auftrag eines Anbieters Handelsvertreter ist. Der Reisende ist wiederum nur die fest angestellte Version des Handelsvertreters. Beide, HV. und R. arbeiten nicht auf eigene Rechnung. Und das genau unterscheidet sie vom Hausierer bwz. fliegenden Händler, der ausschließlich eigene Waren auf eigene Rechnung zu verkaufen sucht. Im Moment ist Zeit leider knapp, daher mache ich es nicht gleich selbst. Aber ich behalte die Seite hier mal im Auge. Bo Kontemplation 10:58, 8. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich denke, die Abgrenzung ist ziemlich klar: ein Hausierer belästigt potentielle Kunden, ohne vorher einen Termin mit ihnen auszumachen, während ein Handlungsreisender nur mit vorheriger Zustimmung des potentiellen Kunden anreist.

Vom Zollernalbkreis und dem Heuberg wird berichtet: Früher fanden Messen statt.[1] Beispielsweise bestückten die Stumpfwirker die Hausier mit Wollstümpfen. Tuttlinger und Ebinger Frimen lieferten Waren. Bevorzugte Absatzgebiete waren die Streusiedlungsgebiete. Für die Hofbauern dieser abgelegenen Gegenden war der Hausierer nicht nur ein gern gesehener Kaufmann sondern auch eine lebende Zeitung für wichtige und unterhaltsame Nachrichten.[2] Selbstverständlich wurden die Reisegebiete abgesprochen. So schnell gehen die Strümpfe aus Merinowolle nicht kaputt. Messer und Holzgeräte waren wir Steine in Kirchen markiert. 'Der Obermeister verleiht in meinem Namen das Steinmetzzeichen seiner Innung allen Meistern, Lehrberechtigten und – nach bestandener Gesellenprüfung – allen Gesellen seiner Innung, soweit sie nicht im Besitze eines Steinmetzzeichens auf Grund dieser Anordnung sind“[3].--2003:D2:2F1E:822F:3CCE:5389:C9CE:5A5C 05:30, 13. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

"Behindertenware"?[Quelltext bearbeiten]

Was bitte ist "Behindertenware"? Dieses Wort gibt es so nicht und ist, nebenbei bemerkt, auch äußerst fragwürdig. Bitte klarstellen oder ggf. entfernen. --141.30.217.183 22:54, 17. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

habe das präzisiert.--SFfmL (Diskussion) 00:44, 24. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Vorwerk Ladenverkauf[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man den Vermerk, dass Vorwerk nur an der Haustür verkaufen würde streichen, da es alleine in Bonn schon zwei Vorwerk-Läden gibt. (nicht signierter Beitrag von Jonas Börje Lundin (Diskussion | Beiträge) 20:26, 19. Jul 2016 (CEST))

Neben dem Zollernalbkreis gibt es auch in Hohenlohe in Württemberg Orte mit verstärkter Tätigkeit im ambulanten Gewerbe, hier im örtlichen Dialekt Karreleut genannt. In den Händlerdörfer Matzenbach und Unterdeutstetten in Hohenlohe sind Schausteller, Hausierer und Kaufleute auf der Reis.[4] [5] --2003:D2:2F1E:8209:B8C8:CD94:55CB:195E 03:50, 15. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Fragwürdige verlinkte Artikel bei "Siehe auch"[Quelltext bearbeiten]

Siehe auch Buckelkrämer Buckelapotheker Bettler Obdachloser Fahrendes Volk Zigeuner Aussätzige Asoziale Betrüger

Diese Liste ist doch in diesen Kontext wirklich sehr fragwürdig, und manche von denen verdienen, meiner Meinung nach, kein Wikipedia Artikel! Dass Hausierhandel mit Betrüger, Asoziale, Obdachloser, Zigeuner (und Zigeuner ist doch sowieso nicht politisch korrekt) verlinkt ist gibt ein völlig falschen Eindruck und spitzt doch einfach allen Vorurteile nur zu. Bin ich die einzige die es so sieht? --LGLou (Diskussion) 13:53, 12. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

  1. Hausierermesse
  2. Erhard Lazi: Der Zollernalbkreis. Konrad Theiss Verlag GmbH Stuttgart, ISBN 3-8062-0205-2.
  3. Alfred Schottner: Das Brauchtum. 1992, Anlage 18 u. 21.
  4. Archiv
  5. Hohenlohe