Diskussion:Heimbeirat

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DER BEWOHNERBEIRAT zur Unterstützung von Bewohnern, Angehörigen und Interessierten in Pflegeeinrichtungen https://tredition.de/autoren/siegfried-raebiger-32008/der-bewohnerbeirat-paperback-133709/[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung "Heimbeirat" gehört der Vergangenheit an. Die neuesten Formulierungen finden sich im Entwurf Bremen. Entwurf einer Durchführungsverordnung zu den mitwirkungs- und mitbestimmungsrechtlichen Anforderungen nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG DVO) § 2 Die Organe Die Organe der Interessenvertretung heißen (1) Nutzerinnen- und Nutzerbeirat oder Vertretungsgremium oder Sprecher oder Sprecherin der Versammlung der Nutzer- und Nutzerinnen (gem. § 13 Abs. 4 des Gesetzes) oder Nutzerinnen- und Nutzerfürsprecher oder Nutzerinnen- und Nutzerfürsprecherin

und

(2) Frauenbeauftragte (nicht signierter Beitrag von Altenheim71 (Diskussion | Beiträge) 18:56, 28. Jul. 2020 (CEST))[Beantworten]