Diskussion:Heimtierpass

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 194.114.62.123 in Abschnitt Gesundheitszustand
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Gesundheitszustand[Quelltext bearbeiten]

Da es mehrfach revertiert wurde: selbst der EU-Heimtierausweis kann in Abschnitt X die Beurteilung des Gesundheitszustandes ausdrücklich beinhalten. Weitere derartige Informationen können in Abschnitt XI hinterlegt werden. Selbst ein Impfstatus (der selbstverständlich regelmäßig im Heimtierausweis dokumentiert ist - sonst wäre der Ausweis ja meist sinnlos) ist Teil eines Gesundheitsstatus und damit eine Angabe zur Gesundheit des Tieres. Im Übrigen verlangt die Schweiz für die Einfuhr von kupierten Hunden einen Nachweis im Heimtierausweis, der bestätigt, dass dies die Folge einer Erkrankung/Missbildung oder eines medizinisch notwendigen Eingriffs war (vgl. BLV-Infos) - mithin und ganz allgemein gesprochen also auch Daten zum Gesundheitszustand.

Insofern scheint es der revertierenden Nutzerin, die all diese Tatsachen ja durchaus auch kennt und sich ihrer bewusst ist, offensichtlich nicht um Inhalte zu gehen. --gdo 08:02, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Scheint mir auch so. Und wenn die besagte Benutzerin mal gegoogelt hätte, hätte sie innerhalb kürzester Zeit auch die Quelle finden können (EU-Verordnung 576/2013, Artikel 25, Absatz 1, Satz k: "sonstige zweckdienliche Angaben zum Gesundheitszustand des Tieres"). Aber revertieren ist ja einfacher. --194.114.62.123 10:04, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten