Diskussion:Heinrich, Graf von Hamburg

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Warnung vor historisch falschen oder nicht belegten Behauptungen[Quelltext bearbeiten]

Die in der Hamburgischen Biografie aufgestellte Behauptung, dass Graf Heinrich von Hamburg mit dem gleichnamigen Sohn der Kanonisse Rikquur - die sehr wahrscheinlich eine Billungerin war - identisch sei, ist eine nicht auszuschließende, aber durch nichts belegte Hypothese, so daß alle Angaben zu den Verwandtschaftsverhältnissen zwischen Graf Heinrich und den Billungern nicht im Indikativ stehen dürften.

Beim Tode von Hermann Billung kann seine Enkelin Rikquur (+ nach 1059) ihn schon deshalb nicht beerbt haben, weil sie 973 sicherlich noch nicht geboren war. Hermanns Erbe teilten sich seine beiden Söhne Herzog Bernhard I. und Graf Liudger. Wie Liudgers Erbteil an seine mutmaßliche Tochter Rikquur gelangt sein könnte, ist viel komplizierter, als hier behauptet.

Rechtlich ist es ausgeschlossen, dass Rikquurs Sohn Heinrich - sein Identität mit Heinrich von Hamburg unterstellt - durch einen päpstlichen Dispens erbberechtigt geworden sein könnte. Von einem Dispens steht weder etwas in der Urkunde von 1059 noch gibt es eine andere Quelle dazu. Zudem wird im Sachsenspiegel von 1220/35 betont, dass der Papst das sächsische Erbrecht nicht ändern kann. 1059 galt das erst recht.

Herzog Ordulf, Herzog Magnus und Graf Hermann können unabhängig davon nicht gleichzeitig Vettern des Grafen Heinrich gewesen sein, weil es sich bei Magnus und Hermann um die Söhne Ordulfs handelt. --Geschichtsmecki (Diskussion) 22:43, 23. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]