Diskussion:Heinrich III. Groß von Trockau

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Ebcdic
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Die Einstellung "Reinheitsgebot" habe ich gelöscht 1.) weil sie nichts im Absatz > Weihe zum Fürstbischof < zu suchen hat. Und auch archivalisch im StA Bamberg nicht zu finden ist. Es finden sich zwar Reinheitsgebote (!) ab 1450 (!) vor, die auch immer erneuert wurden. Eine Erneuerung in der Regierungszeit 1489/1501 findet sich nicht vor. 2.) eine weblink nichts unter "Quellen" verloren, denn dorthin gehören Angaben zum Aufbewahrungsort genannter Originalquellen.

Damit verbunden eine Bitte: nennen Sie mir die Originalquelle zu der vor ca 20 Jahren die Brauerei Wörner auf der Bierkrugs-Serie "Fürstbischöfe" diese Angabe des "Reinheitsgebot" herbekam und wo diese auch aufbewahrt wird. Wir hatten uns auch damals bereits mit dem Vorsitzenden des Brauereimuseum dem Braumeister Hen NN in verbindung gesetzt, doch der wußte dies auch nicht. - Danke für die Hilfeleistung.

Na das mit dem Abschnitt wäre aber doch eine Formalie, da fabriziert man einfach einen neuen Abschnitt. Nur so als Vorschlag, falls sich das mit der Quelle lösen lässt. Und im Übrigen besteht die Konvention, unter Quellen Quellen aufzuführen, und wenn die eben im Web liegen, auch Webquellen. Den Aufbewahrungsort von Originalen kann man da natürlich auch unterbringen, mit einem Einzelverweis (z.B., aber hinschreiben geht auch). Dann gäbe es noch die Option für einen Literaturabschnitt, der wäre aber eher für weiterführendes gedacht. Soviel zu den Formalien, da bewegen Sie sich etwas im Widerspruch zu dem, was ich hier bisher gesehen habe. --Ebcdic 04:26, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Danke, vielleicht seh ich das zu eng, jedoch unbelegte und auch nicht nachvollziehbare Eintragungen - die nur der Werbung dient . hat hier nichts zu suchen. Stände die Original-Quelle dieses Reinheitsgebotes fest hätte ich auch nichts gegen einer Werbung.

Ansonsten mit Absatz und den anderen Formalien geh ich konform,