Diskussion:Heinrich Schmitz (Mediziner)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Johann Baptist M. in Abschnitt Überarbeitung am 17.12.2007
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Überarbeitung am 17.12.2007[Quelltext bearbeiten]

In der Hoffnung, den bisherigen braunen Dreck komplett rausgekehrt zu haben, folgende Anmerkungen:

  • Einen Zwangssterilisierten als KZ-Arzt hätte ich heute morgen auch noch nicht für möglich gehalten. Bemerkenswert ist die noch im Krieg durchgeführte Sterilisierung - das war eher selten. Das Erbgesundheitsobergericht ist die Revisionsinstanz, dies macht wahrscheinlich, dass Schmitz gegen den ersten Gerichtsbescheid vorgegangen ist.
  • Leider habe ich keine Angaben zu der Zeit vor 1943 gefunden, die NSDAP-Mitgliedschaft 1932 ist bei Klee und Siegert nicht erwähnt.
  • Bei Siegert findet sich der Hinweis auf das veröffentlichte Urteil gegen Hermann Fischer als weitere mögliche Quelle : http://www1.jur.uva.nl/junsv/brd/files/brd436.htm (Justiz und NS-Verbrechen, Band XIII). Das ist aber wahrscheinlich nicht sehr ergiebig, da Schmitz da nicht Angeklagter war.

--Hozro 23:34, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Die NSDAP-Mitgliedschaft mit Beleg habe ich nachgetragen.Grüße--jobam (Diskussion) 12:50, 22. Aug. 2015 (CEST)Beantworten