Diskussion:Heinsen (Eime)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Den man tau in Abschnitt Eingemeindung nach Deilmissen
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Eingemeindung nach Deilmissen[Quelltext bearbeiten]

Dass der Gutsbezirk Heinsen bereits 1900 nach Dielmissen eingemeindet wurde, scheint zwar belegt, ist aber mit Sicherheit falsch. Er ist im preußischen Gemeindeverzeichnis von 1910 noch als Gutsbezirk aufgeführt. Das richtige Datum für die Eingemeindung dürfte, wie bei (fast) allen anderen preußischen Gutsbezirken auch, das Jahr 1929 sein. In der Kaiserzeit wurden Gutsbezirke so gut wie nie "verbürgerlicht" und eingemeindet.--Definitiv (Diskussion) 08:21, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Stimme zu. Aber: Nach $36 der Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 mußte der Gutsherr oder sein Stellvertreter seinen Hauptwohnsitz im oder in unmittelbarer Nähe des Gutsbezirks haben. Es können jedoch seitens des Besitzers des Gutes sämmtliche oder einzelne Gutsvorstehergeschäfte an den Vorsteher einer benachbarten Gemeinde unter Beider Zustimmung gegen eine angemessene Entschädigung übertragen werden. Eventuell hat um 1900 der Gutsbesitzer v. Hammerstein das mit dem Gemeindevorsteher von Deilmissen so vereinbart. Der Lokalchronist könnte das als Eingemeindung interpretiert haben. my2c --Den man tau (Diskussion) 21:28, 25. Mär. 2017 (CET)Beantworten