Diskussion:Helena Citrónová

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Franz Wunsch[Quelltext bearbeiten]

.....Damit trug sie zu dessen Entlastung mit anschließendem Freispruch bei.....
Im Artikel zu Franz Wunsch steht, dass dieser wegen Verjährung frei gesprochen wurde, insofern macht der Satz keinen Sinn, oder? 195.200.70.47 11:47, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Das ist korrekt, doch ein zwei Monate dauernder Prozess besteht nicht nur aus einem abschließenden Urteilsspruch. Freispruch juristisch formal wegen Verjährung, entlastet hatte sie den Angeklagten in der Verhandlung aber dennoch. Formulierung wurde geändert. --Seeteufel 16:08, 15. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]