Diskussion:Hitojichi shihō

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von R2Dine in Abschnitt Haftdauer
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Haftdauer

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Die im Artikel für Terrorverdächtige in Großbritannien genannten 14 Tage dürften den Polizeigewahrsam betreffen, nicht die Unterschungshaft. Diese kann in Deutschland durchaus 6 Monate dauern (§ 121 StPO). R2Dine (Diskussion) 07:53, 10. Jan. 2020 (CET)Beantworten