Diskussion:Hotel Bellevue (Dresden)

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Nutzung nach der Politischen Wende[Quelltext bearbeiten]

Was soll der Satz "Die Terrasse des Restaurants „Canaletto“ gibt den der gleichnamigen Blick frei" bedeuten? --Hydro 10:49, 29. Okt. 2008 (CET)[Beantworten]

Einfach mal den ganzen Artikel von Anfang an lesen. Manchmal hilfts ;-) --WOBE3333 14:46, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo !

Ich bin ehemaliger Mitarbeiter des Hotel Bellevue in Dresden ! Leider muß ich sie dahingehend korrigieren, das es nicht möglich war im Restaurant Buri-Buri mit Ostgeld zu bezahlen !! Ich war drei Jahre in diesem Restaurant tätig, ebenso wie im Restaurant Canaletto ! ( ...von 1985 bis 1987 ! ) Sie könnten durchaus im Restaurant Buri-Buri mit DDR Geld bezahlen , nur hatten die Speisen ihren Preis und waren nicht für jedermann erschwinglich ! Gleiches Galt jedoch nicht für das Restaurant Canaletto, das ausschließlich Devisen annahm ! Auch war eine Platzreservierung nicht so Problematisch ,wie sie es darstellen! Auch waren nicht immer alles Plätze belegt !!! Sonntagabend unter anderem oder Montags ! Ebenfalls mit DDR Währung, konnte bezahlt werden im Restaurant Elbterasse, im Cafe Pöppelmann und im Bierpup ! Nicht möglich war die DDR Währung in Wackerbarths Keller !

Gern bin ich Ihnen zur weiternen Auskunft bereit !

mit freundlichen grüßen O.Sch. ehemals Koch im Hotel Bellevue / Spezialitätenküche EG ( Erdgeschoß)Ost ! (nicht signierter Beitrag von 84.140.113.132 (Diskussion) 19:01, 28. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Auch wenn das zutrifft - ich selbst kenne es ebenfalls so - ist es ein "Erinnerungsmoment", aber als solches so mangels schriftlichem/verschriftlichtem Beleg nicht aufnahmefähig. --Rote4132 (Diskussion) 01:56, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Zwischen den Zeilen[Quelltext bearbeiten]

Darf der Satz: Da die Interhotels der Abteilung Touristik des Ministeriums für Staatssicherheit unterstellt waren, bestimmten Vorgaben der Staatssicherheit die zusätzliche technische Ausstattung des Hotels dahingehend interpretiert werden, das im Hotel Abhöranlagen des MfS installiert waren? Sollte das nicht im Klartext genannt werden? MfG, --188.100.56.33 20:15, 9. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Für das Hotel kursierte damals der Satz, dass der Bau aus "Zwei Drittel Beton und ein Drittel Mikrofone" bestehen würde - und ab 1990 tatsächlich Abhöranlagen in großem Stil gefunden wurden, insbesondere wurden "abhörwürdige Gäste" in den mit solchen Einrichtungen auch entsprechend ausgestatteten Zimmern "einquartiert". Das ist bekannt, und kam in einem derartigen Stil vor, dass auch "normale Dresdner" davon erfuhren. Insbesondere die Verhandlungen Modrow/Kohl im Rahmen einer evtl. deutschen Wiedervereinigung fanden nur in solchen, mit Abhöranlagen ausgestatteten Räumen statt, dafür sorgte auch das MfS. Aber Belege dafür entsprechend WP:BLG? Gerüchte waren es nicht, dafür gibt es zu viele Augenzeugen.
Muss aufgeschoben werden, bis es dazu nähere schriftliche Belegliteratur gibt. Oder gibt es sie, dann sind alle Beteiligten für einen Hinweis auf entsprechende Belege dankbar.--Rote4132 (Diskussion) 01:56, 17. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Nunmehr vorhanden - entsprechend eingefügt. Link dazu siehe Abschnitt Weblinks.--Rote4132 (Diskussion) 16:23, 11. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Ursprünglich als Gerber'sches Wohn- und Brauhaus nach einem Brand 1685–93 wieder aufgebaut, wurde das Haus in den 1720er Jahren modernisiert. Beleg fehlt.
Der Sächsische Hof erwarb das Haus dann mit dem Ziel, es zu einer Kanzlei umzubauen. Die Entwürfe für den Umbau aus dem Jahre 1734 stammen von Matthäus Daniel Pöppelmann, dem Architekten des Dresdner Zwingers. Umgesetzt wurden dessen Pläne von Andreas Adam. Mit der Nutzung als Kanzlei ab dem Jahre 1733 hatte das Gebäude seine endgültige Baugestalt erreicht. Das Barockgebäude wurde ab 1736 vornehmlich zum Sitz von Ministerien. Dieser Umstand trug dem Haus die Bezeichnung „Kollegienhaus“ oder „Die Regierung“ ein. Anders als die eher schmale Fassade suggeriert, handelt es sich um eine große Doppelhofanlage. Architektonisch handelt es sich um die kompositorische Vereinigung von ursprünglich zwei getrennten Häusern, einem bürgerlichen Stadt- und Brauhaus mit Innenhof und dem 1734 von Pöppelmann hinzugefügten Querbau zur Elbe hin, der durch einen Seitenflügel mit dem Altbau verbunden wurde; hierdurch erhielt das Haus seine Doppelhofanlage.
August der Starke konzentrierte sich städtebaulich mit dem Auftrag für das Japanische Palais auf die Neustädter Elbseite. Die Aufwertung der Dresdner Neustadt hatte die Funktion, einen Gegenpol zur Dresdner Altstadt zu bilden. Damit fügte sich die Wahl der Nr. 15 zum Kanzlei-Gebäude ebenfalls in den Plan ein, die Neustädter Seite als Verwaltungssitz zu profilieren. Bis 1904 beherbergte die Nr. 15 das Justizministerium. Das staatliche Gebäude diente danach unter anderem als Landesregierung, Landesdirektion, Kreishauptmannschaft und Oberrechnungskammer.
Beleg fehlt.

(Erneut) Baustein gesetzt.--Rote4132 (Diskussion) 12:26, 21. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]